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Responsum Juris.

Responsum Juris.

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Language
Deutsch, Latein

Bibliographic citation
Pagenstecher, Ernst Alexander Otto Cornelius. - Aus Denen Rechten gethane Anzeige, Daß die Bedienten der Hohen Schul zu Herborn, So wohl Professores, als andere, zu denen gegenwärtig auffzubringenden Kriegs-Geldern, mit beyzutragen, Auch Einquartierung der Soldaten anzunehmen, nicht schuldig; Hingegen Dasiger Stadt-Magistrat, Weilen solches gedachten Scholaribus durch einen sich angemasseten Weg der Execution ... : Nebst Einem ein solches bestättigenden, von denen Ictis Marburgensibus gegebenen Responso ; Anbey kommt noch, ein an eine sichere Juristische Facultät, von dem Auctore abgelassenes Schreiben

Published
1735 -

Last update
26.05.2025, 3:53 PM CEST

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  • 1735 -

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