Urkunde

Dekan Johannes und das Kapitel des Stifts Wetzlar bekunden, daß sie die Kapelle des Hl. Nikolaus an ihrer Kirche, die wegen Erneuerung des erweite...

Archivaliensignatur
90, U 280 a
Formalbeschreibung
lat.; Perg.; Ausf.; Siegel: 2 (1 vorhanden); 02
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1278 tercio Kalendas Augusti in die Abdon et Sennes martirum

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dekan Johannes und das Kapitel des Stifts Wetzlar bekunden, daß sie die Kapelle des Hl. Nikolaus an ihrer Kirche, die wegen Erneuerung des erweiterten Chors abgerissen war, wieder aufgebaut und mit benannten 6 Mark Gülten dotiert haben. Der Priester der Kapelle soll dem Dekan gehorsam sein und als Vikar des Chors seinen Wochendienst leisten. Sie behalten sich die Verleihung der Kapelle vor. Der Gottesdienst in der Kapelle, zu dem der Pleban seine Zustimmung gegeben hat, muß so gelegt werden, daß dem Pleban daraus kein Nachteil erwächst. Sie setzen die Stunde der Messe am Altar nach dem Hochamt fest.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Stift Wetzlar und Prior von Altenberg

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Sponheimer Nr. 119 (nach Ausf. im Pfarrarchiv Wetzlar)

Kontext
Stift Wetzlar, Chorherren >> Urkunden >> 13. Jahrhundert
Bestand
90 Stift Wetzlar, Chorherren

Laufzeit
1278 Juli 30

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:08 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1278 Juli 30

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