Urkunde
Dekan Johannes und das Kapitel des Stifts Wetzlar bekunden, daß sie die Kapelle des Hl. Nikolaus an ihrer Kirche, die wegen Erneuerung des erweite...
- Archivaliensignatur
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90, U 280 a
- Formalbeschreibung
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lat.; Perg.; Ausf.; Siegel: 2 (1 vorhanden); 02
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1278 tercio Kalendas Augusti in die Abdon et Sennes martirum
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dekan Johannes und das Kapitel des Stifts Wetzlar bekunden, daß sie die Kapelle des Hl. Nikolaus an ihrer Kirche, die wegen Erneuerung des erweiterten Chors abgerissen war, wieder aufgebaut und mit benannten 6 Mark Gülten dotiert haben. Der Priester der Kapelle soll dem Dekan gehorsam sein und als Vikar des Chors seinen Wochendienst leisten. Sie behalten sich die Verleihung der Kapelle vor. Der Gottesdienst in der Kapelle, zu dem der Pleban seine Zustimmung gegeben hat, muß so gelegt werden, daß dem Pleban daraus kein Nachteil erwächst. Sie setzen die Stunde der Messe am Altar nach dem Hochamt fest.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Stift Wetzlar und Prior von Altenberg
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Sponheimer Nr. 119 (nach Ausf. im Pfarrarchiv Wetzlar)
- Kontext
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Stift Wetzlar, Chorherren >> Urkunden >> 13. Jahrhundert
- Bestand
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90 Stift Wetzlar, Chorherren
- Laufzeit
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1278 Juli 30
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
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17.06.2025, 14:08 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1278 Juli 30