Handschrift

Es soll hinfort die Habilitation von Privatdozenten, die weder promoviert noch pro loco disputiert haben, nicht zulässig sein und überhaupt die Einrichtung der Universitäten Göttingen, Halle und Marburg möglichst gleichartig gestaltet werden.

Archivalientitel
Königlich-preußische (und westfälische) Reskripte
Maße
Bl. 20-22

Kontext
Rep. 23 Juristische Fakultät >> Allgemeine Fakultätsangelegenheiten >> Fakultätsprotokolle, Schriftwechsel über Fakultätsangelegenheiten, Dekanatsjournale >> Königlich-preußische (und westfälische) Reskripte
Bestand
Rep. 23 Juristische Fakultät

Laufzeit
1810

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 09:53 MESZ

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Objekttyp

  • Handschrift

Entstanden

  • 1810

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