Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Nachdem Ihro Königl. Majest. das, wegen Gebrauch der Fackeln schon ehedeßen ergangene Verbot, dahin zu erneuern und zu wiederholen der Nothdurfft befunden, daß künfftighin, und vornehmlich die innstehenden Festivitæten über, sich jedermann des Fackeltragens und Gebrauchs, bey hoher Strafe, gäntzlich enthalten, und dargegen sich nur der Laternen bedienen ... : Dreßden, am 6sten Junii 1747

Verbot des Fackeltragens waehrend der bevorstehenden Festivitaeten, d. d. Dresden, 6. Juni 1747

Nachdem Ihro Königl. Majest. das, wegen Gebrauch der Fackeln schon ehedeßen ergangene Verbot, dahin zu erneuern und zu wiederholen der Nothdurfft befunden, daß künfftighin, und vornehmlich die innstehenden Festivitæten über, sich jedermann des Fackeltragens und Gebrauchs, bey hoher Strafe, gäntzlich enthalten, und dargegen sich nur der Laternen bedienen ... : Dreßden, am 6sten Junii 1747

Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Pon Vd 3326, FK (1)
VD 18
10076999
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Rutovvsky

Urheber
Beteiligte Personen und Organisationen
Erschienen
[S.l.] , 1747

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
DOI
doi:10.25673/82904
URN
urn:nbn:de:gbv:3:1-283420
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 12:29 MESZ

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Objekttyp

  • Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie

Beteiligte

Entstanden

  • [S.l.] , 1747

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