Faszikel

Unterthänigste Pflicht, Welche bey Hoch-Fürstlichen Begängnüß, Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn ... Augusti, Hertzogen zu Sachsen ... Meines weyland Gnädigsten Fürsten und Herrns, So den 9. May den 1715ten Jahres In das Hoch-Fürstl. Erb-Begräbnüß zu Merseburg Christ-Fürstlich beygesetzet wurde / Aus unterthänigster Schuldigkeit abstatten wolte Christian Götze, D. Hoch-Fürstl. Sächs. Leib-Medicus.

Unterthänigste Pflicht, Welche bey Hoch-Fürstlichen Begängnüß, Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn ... Augusti, Hertzogen zu Sachsen ... Meines weyland Gnädigsten Fürsten und Herrns, So den 9. May den 1715ten Jahres In das Hoch-Fürstl. Erb-Begräbnüß zu Merseburg Christ-Fürstlich beygesetzet wurde / Aus unterthänigster Schuldigkeit abstatten wolte Christian Götze, D. Hoch-Fürstl. Sächs. Leib-Medicus.

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Exequien des Weyland Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Augusti Hertzogs zu Sachsen … Und was von Zörbig und in Merseburg angemercket worden, den 8. biß den 12ten May 1715. - Mscr.Dresd.K.103

Entstanden
1750

Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:18 MESZ

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Objekttyp

  • Faszikel

Entstanden

  • 1750

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