Urkunde
Dekan und Kapitel der Kirche zu Meschede bekunden, sie hätten das ihnen vom Kölner Erzbischof zugestellte Gut zu Wenholthausen dem Hans von Burbeke und seiner Frau Katrinen auf zwölf Jahre nach Landrecht in Gewinn gegeben. Die Pachtzeit beginnt mit dem letztvergangenen Fest von Petri Stuhlfeier [22. Februar]. Dieses Gut hatte vorher Deymel Tylmans von den Stiftsjungfern zu Oedingen in Gewinn für eine Pacht von vier Malter Hafer marktgängigen Korns Mescheder Maßes und zwei Hühner, die auf Petri Stuhlfeier nach Meschede zu bringen waren. Wenn die Inhaber des Guts auf eigene Kosten auf die Hausstätte ein neues Hausmanns- Haus setzen und wenn sie das Gut aufgeben oder wenn sie versterben, so fällt dieses Gebäude ohne Entgelt an das Kapitel. Über diese von den Freunden beider Seiten gebilligte Abmachung wurden zwei durch die Worte "Salve Sancta Curx" getrennte Zettel von einer Hand geschrieben. Zeugen: Thonies und Jaspar Schaden zu Mülsborn, dessen Eiggenbehörige und Gotteslehen die Inhaber des Gutes sind, Ludwich von Berninchusen zu Laer (Lare), Folpert Schaden zu Reiste und Jost Kotmans, Bürger zu Meschede. Datum 1539 März 15 (op satersdach nach deme sundage Oculi am achteden dage des mandes Martii) [vergl. Nr. 637]
- Archivaliensignatur
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A 114u, 636
- Formalbeschreibung
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Vermerke: Chirograph, die beiden Texte sind nicht auseinandergeschnitten, Papier, deutsch
- Kontext
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Stift Meschede - Urkunden >> 10. 1526 bis 1550
- Bestand
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A 114u Stift Meschede - Urkunden
- Laufzeit
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1539 März 15
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:34 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1539 März 15