Bestand

Rettungshaus auf dem dritten Fischerbuden (Bestand)

Erschließungszustand, Umfang: Verzeichnis (1959)
0,3 lfm

Verwandte Verzeichnungseinheiten: Nachfolger: Jugendamt, Kinderheim Wakenitzhof

Eingrenzung und Inhalt: Gründung, Vorsteher, Gebäude, Kinder (Zöglinge), Kassensachen

Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: a. Die Anregung zur Gründung eines Rettungshauses nach dem Vorbild des Rauhen Hauses in Hamburg ging von dem Verein zur Fürsorge für entlassene Sträflinge und jugendliche Verirrte aus. Im Juli 1843 hielt Hinrich Wichern einen diesbezüglichen Vortrag in der Katharinenkirche. Im Herbst 1844 wurde mit Wichern die Gründung eines Hauses beraten und ein entsprechendes Gebäude, der Dritte Fischerbuden an der Wakenitz, ausgesucht. Durch Senatsdekret vom 28. Dez. 1844 wurde das Rettungshaus als milde Privatanstalt bestätigt und der Oberaufsicht der Central-Armen-Deputation unterstellt. Am 29. April 1845 zogen die ersten Zöglinge ein. Durch die Inflation verlor die Anstalt ihr Vermögen, auch die Legate, die Sammlungen und Geschenke fielen der Geldentwertung zum Opfer, so dass das Haus am 1. Juni 1922 vom Staat übernommen und als Kinderheim Wakenitzhof, nun eine Einrichtung des Jugendamtes, weitergeführt wurde.

b. Die Bücher und Akten wurden 1959 bzw. 1987 dem Archiv übergeben. Eine Neuordnung ist geboten.

Bestandssignatur
05.2-07

Kontext
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 05 Private Archive >> 05.2 Stiftungen >> 05.2-01 bis 08 Größere Stiftungen

Bestandslaufzeit
1840-1934

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Zugangsbeschränkungen
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Letzte Aktualisierung
30.06.2025, 10:12 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1840-1934

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