Urkunden
0228
Regest: Vor dem Richter Hinrich Lodewech gen. Duvel zu Warendorf in Gegenwart des Warendorfer Rates schwört Johann Molner gen. Kannengiiter, des verstorbenen Johann Sadelmakers ehelicher Sohn, Urfehde gegenüber dem Bischof, seinen Nachfolgern, seinem Land, seinen Leuten und Untersassen, besonders gegenüber der Stadt Warendorf und gegenüber allen, die der Bischof und St. Paul zu verteidigen haben. In der Sache mit den Brüdern Johann und Bernd Lohues und Heinrich von der Oer anstelle von dessen verstorbenem Vater darf nur gerichtlich vor dem weltlichen Richter in Warendorf vorgegangen werden, desgleichen in der Angelegenheit mit Heinrich Duvel. In der Prozeßsache mit Johann Swolle soll dieser einen vom Bischof besiegelten Schein erhalten, nach dem Kannengiiter ihn in den nächsten 18 Wochen und 9 Tagen nicht vor Gericht beanspruchen soll. Wegen seiner Festnahme soll Kannengiiter sich nicht irgendwie rächen. Bürgen für obige Punkte sind Johann Prange d.J., Johann Becker gen. Burman, Johann Smyt, des verstorbenen Bernds Sohn, die sich bei etwaiger Verletzung in Haft begeben sollen bis aller Schaden ersetzt oder Kannengiiter wieder in die Hand der von Warendorf gelangt ist. Siegelankündigung des Richters.
- Archivaliensignatur
-
War Stadt U Stadt Warendorf Urkunden, 0228
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung Pergament 27 x 21 cm; anhängendes Siegel ab. Bisher unverzeichnet.
- Bemerkungen
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saterdag na dem sundage Domine Exaudi
- Kontext
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Stadt Warendorf Urkunden
- Bestand
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War Stadt U Stadt Warendorf Urkunden Stadt Warendorf Urkunden
- Laufzeit
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1515 Mai 26
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
24.06.2025, 14:08 MESZ
Datenpartner
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde (vormodern)
Entstanden
- 1515 Mai 26
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Urteil von Vogt und Gericht Stuttgart in einer Rechtssache zwischen Abt [Bernhard Rockenb(a)uch] und dem Konvent von Bebenhausen einerseits und mehreren Einwohnern von Plattenhardt (Blattenhart) andererseits als Besitzern von Gütern des Klosters daselbst, wonach die beklagten Plattenhardter (Blattenhardter) einen Eid dahin zu schwören haben, dass sie diese Güter nicht als Fall-Lehen verkauft und genossen und vor Beginn des Prozesses nicht gewusst noch gehört, dass es Fallgüter gewesen etc. Inserte: Leiblehensrevers des Konrad, Schultheiß von Plattenhardt (Blattenhart), und Genossen gegenüber dem Kloster Bebenhausen um 6 Mannsmahd Wiesen zu Plattenhardt (Blattenhart), unter der Kirche gelegen und die Hofwiesen genannt, gegen 12 Pfund Heller Zins. Siegler: Albrecht Tegen, Vogt zu Stuttgart und sein Bruder, der junge Tegen von Echterdingen. 1411 Donrstag nach Reminiscere in der Fasten Leiblehensrevers des Walter Rüssing und Genossen von Plattenhadt (Blattenhart) gegenüber dem Kloster Bebenhausen um 10 Mannsmahd Wiesen zu Plattenhardt (Blattenhart), unter der Kirche gelegen und die Hofwiesen genannt. Siegler: Albrecht Tegen, Vogt zu Stuttgart, und sein Bruder, der junge Tegen von Echterdingen. 1441 Donrstag nach Reminiscere
