Sachakte

Verordnung: Die Aufhebung der bisher bestandenen so genannten 'ad pios usus-Kasse' wird ab sofort wie folgt abgeändert: Strafen oder Dispensationsgelder wegen rückgängigen Eheverspruchs werden von den Justizämtern angesetzt (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

Archivaliensignatur
E 3 A, 74/40

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.4 Eheschließungen, Sterbefälle, Geburten, Vormundschaft, Standesregister
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1814 März 14

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1814 März 14

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