Sachakte
Verordnung: Die Aufhebung der bisher bestandenen so genannten 'ad pios usus-Kasse' wird ab sofort wie folgt abgeändert: Strafen oder Dispensationsgelder wegen rückgängigen Eheverspruchs werden von den Justizämtern angesetzt (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 74/40
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.4 Eheschließungen, Sterbefälle, Geburten, Vormundschaft, Standesregister
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Gießen, 1814 März 14
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1814 März 14