Archivbestand

Urkunden III (Bestand)

Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Bearbeiter Dr. Ralf Kreiner heute der 5.12.2018 - Beginn der Verzeichnung; bis 16.12.2019 (dann Erfassung Bestand 569 dazwischengeschoben unterbrochen von Covid 19-Zwangspause); Wiederaufgenommen 19.6.2020 bis 11.9.2020; weitere Covid-19-Zwangspause; Wiederaufgenommen 7.9.2021 bis 8.11.2021 und 25.4.2022 bis 17.5.2022Bei der Erfassung wurde die vorgefundene Reihenfolge der Dokumente erst einmal beibehalten. Es war weder eine sachliche noch chronologische Ordnung zu erkennen. Es wurden 332 Verzeichnungseinheiten (VE) gebildet, die Dokumente entsprechend in 332 Archivmappen und diese wiederum in 7 Archivkartons überführt. Es wurde eine Konkordanztabelle angelegt. Die meisten VE umfassen nur wenige Blätter, da es sich um Einzeldokumente (Urkunden) handelt. Eine signifikante Ausnahmen sind die beiden VE 171 (Handakte des Rechtsanwalts Wilke, Magdeburg, Erbschaftssache Friedrich Lorenz, Groß-Ottersleben, 1868) mit 114 Bll. und die VE 283 (Handakte des Rechtsanwalts Wilke, Magdeburg, in Sachen Lorenz contra Heinemann und Genossen, 1868) mit 45 Bll.Der Bestand besteht ausschließlich aus Schriftdokumenten, alle handschriftlich ausgefertigt, einige als handschriftlich ausgefüllte gedruckte Formulare. Bei den Maßen werden für jede VE diejenigen des größten Blattes erfasst. Geographisch lassen sich die Dokumente schwerpunktmäßig dem nordwestlichen Teil des heutigen Rhein-Erft-Kreises zuordnen mit dem Kulminationspunkt Kirchherten (heute Stadt Bedburg, REK), darüber hinaus erstreckt sich das Referenzgebiet aber bis nach Koblenz, Amsterdam, Bremen, Hamburg und Magdeburg. Sachlich betreffen die Dokumente in der überwiegenden Zahl Eigentums-, Erbschafts- und Grundstücksangelegenheiten. Die Provenienzfrage:Wie kam der Bestand zustande und wie gelangte er in das Kreisarchiv des Rhein-Erft-Kreises? Der Bestand wurde in ungeordnetem Zustand in den 2010er-Jahren vom Kreisarchiv des Rheinisch-Bergischen Kreises in Bergisch Gladbach an das Kreisarchiv des Rhein-Eft-Kreises in Bergheim abgegeben. ZUr Erklärung, wie die Dokumente nach BergischGladbach gelangt waren, wurden verschiedene Hypothesen entwickelt und nacheinander verworfen. Weder ließ sich eine kriegsbedingte Auslagerung von Beständen des ehemaligen Kreisheimathauses Bergheim oder des Archivs der Evangelischen Kirchengemeinde Kirchherten , noch eine familiäre Verbindung von Seiten Quack-Lorenz oder Schopen ins Rechtsrheinische nachweisen. Eine weitere Spur wird aktuell verfolgt. Der erste Archivar des 1979 gegründeten Kreisarchivs in Bergisch Gladbach war Horst Schmitz. Er war vorher Mitarbeiter der Archivberatungsstelle Rheinland (LVR) in Pulheim-Brauweiler und könnte die Dokumente an seinen Dienstort mitgenommen habe, wo eine weitere Verzeichnung dann aber unterblieb.Die Erfassung der VE 171 war besonders zeitintensiv, da er mit 114 Bl. nicht nur sehr umfangreich war, sondern weil er teilweise durch Mäusefraß erhebliche Fehlstellen aufweist; vor allem aber weil viele Schriftstücke mit teils umfangreichen Anmerkungen (Briefdiktate) in kleiner und schlecht lesbarer Schrift und die Erfassung diverser Stempel, hat die Transkribierung der Texte sehr erschwert.Transkribierung:Orthographie und Interpunktion wurden beibehalten. Ausnahme sind die doppelten Trenn- und Verbindungsstriche (=), die durchgehend durch einfache (-) ersetzt wurden. Text in Spalten wurde als Tabelle formatiert. Zeilenumbrüche werden durch Schrägstriche angezeigt, Absätze durch doppelte Schrägstriche. Unlesbare Wörter, Wortbestandteile und Satzteile sowie Fehlstellen werden durch drei Punkte in eckigen Klammern [...] kenntlich gemacht. Hinweise auf Anmerkungen, Stempel, Siegel werden in eckigen Klammer kursiv gesetzt und ihre Position auf dem Dokument werden durch kursive Schrift in eckigen Klammern gekennzeichnet. Im Text werden (z.B. bei ausgefüllten Formularen) die gedruckten Passagen kursiv gesetzt, alles was im Originaldokument handschriftlich ist, erscheint in Normalschrift.Index:unterteilt nach Personen-, Orts-, Sach-, Institutionen-, Gebietskörperschaften- und Zeugenindexzu Kirchherten = bedeutet, dass die Genannten nicht im Ort eindeutig wohnenKirchherten = die Genannten wohnen im OrtName, Beruf, Wohnort, Eigentumsort, Sonstiges (z.B. Verwandschaftsverhältnisse)Personen, Orte tauchen im Index auf, Verweis auch, wenn im Regest nicht erwähntVerzeichnung:kein VollregestGlossar:Wegen der zahlreichen juristischen Begriffe in deutsch, lateinisch und französisch sowie der vielen heute nicht mehr verständlichen oder mißverständlichen Alltagsbegriffe des 18. und 19. Jahrhunderts wird im Zuge der Erfassung sukzessive ein Glossar erstellt, das der Findbuchpublikation am Schluss angehängt wird. Desgleichen wird sukzessive ein Abkürzungsverzeichnis erstellt. Ortsverzeichnis:Um den Ortsindex nicht aufzublähen, wird eine Tabelle erstellt, in der den in den Dokumenten erscheinenden Orten die zur Abfassungszeit der Dokumente gültige und die heutige Zugehörigkeit zu Gebietskörperschaften zugeordnet werden.

Reference number of holding
004.2

Context
Kreisarchiv Rhein-Erft-Kreis (Archivtektonik) >> Urkunden, Siegel, Plakte

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05.11.2025, 1:59 PM CET

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