Bestand
Zulassung von Motorfahrzeugen - Handakt des amtlich anerkannten Sachverständigen Ing. R. Paller, Nürnberg (Bestand)
Nach "Oberpolizeilichen Vorschriften über den Verkehr mit Motorfahrzeugen auf öffentlichen Wegen, Strassen und Plätzen" vom 7. Mai 1902 mussten Personen, die ein Motorfahrzeug in Betrieb setzen wollten, der Distriktsverwaltungsbehörde ihres Wohnortes Anzeige erstatten. Dieser Anzeige war beizufügen, "dass das Fahrzeug nach dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen den zu stellenden Anforderungen" genügte. Am 1. Okt. 1906 änderten sich die Vorschriften. In das StadtAN gelangte der in dieser Zeitspanne vom Sachverständigen Ing. R. Paller geführte Aktenband über die von ihm geprüften Fahrzeuge.
- Bestandssignatur
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Stadtarchiv Nürnberg, E 6/797
- Kontext
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- Rechteinformation
- Letzte Aktualisierung
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07.09.2023, 08:49 MESZ
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Objekttyp
- Bestand