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Der Funffzehende Titel. Von rechtmäßiger Vormundschafft derer Stamm- u. Bluts-Verwandten. - Der Sechs und zwanzigste Titel. Von verdächtigen Vormündern und Pflegern.

Der Funffzehende Titel. Von rechtmäßiger Vormundschafft derer Stamm- u. Bluts-Verwandten. - Der Sechs und zwanzigste Titel. Von verdächtigen Vormündern und Pflegern.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

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Deutsch

Bibliographic citation
Der, in Rechten und vorfallenden Gerichts-Händeln, wohl instruirte und geschwind resolvirende Consulent : Welcher neu-angehenden Studiosis Juris, wie auch andern Bürger- und Standes-Personen, die der Lateinischen Sprache nicht kunding sind, die heute zu Tage gebräuchlichen Teutsche Rechte kurtz und gründlich in Frag und Antwort anweiset ; Welchem anietzo noch beygefüget, Johann Christoph Riedels eigentliches Recht aller Völcker, wie solches in das Natürliche und Moral-Recht eingetheilet wird

Published
1719 -

Last update
09.04.2025, 12:59 PM CEST

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  • 1719 -

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