Bestand

Armen- und Waisenhauskommission Detmold (Bestand)

Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen 1460, 1556-1808 (249); Arbeit, Erziehung, Unterstützung und Krankenfürsorge 1765-1807 (36).

Bestandsgeschichte: 1770 das Armenwesen in den Städten eigenen Kommissionen unterstellt; in Detmold die ältere Armen- und Waisenversorgung mit der Zuchthauskommission zusammengefasst; 1801 Direktion des Armenwesens errichtet.

Form und Inhalt: Vorbemerkung


Die Geschichte des Armen- und Waisenversorgungswesen in der Stadt Detmold geht auf die Stiftung des Heilig Geist Hospitals vom 25. Juli 1460 durch Edelherr Bernhard VII. zur Lippe zurück, eine Stiftung zu Ehren der Jungfrau Maria und der heiligen Gertrud, die bereits am 29.11.1460 von der Stadt Detmold mit der Befreiung von allen bürgerlichen Rechten und Pflichten privilegiert wurde. Das Armenhaus diente der Versorgung und Pflege einer bestimmten Anzahl Armer und Kranker. Organisatorisch damit verbunden war die Pflege Kranker aus dem Schloss und die Versorgung verarmter, fremder Durchreisender, so dass von einem Armengasthof die Rede ist. Selbständig dagegen war das Leprosen- oder Siechenhaus vor Detmold.

Das Hospital oder Armenhaus scheint im ersten Jahrhundert seines Bestehens nur mäßig dotiert gewesen zu sein, aber langsam mehrten sich die Kapitalien, deren Zinsertrag dem Unterhalt diente. Aus den spärlich erhaltenen Nachrichten über das Hospital sei nur erwähnt, dass 1667 darin die zur Zauberei verführten Kinder mit ihrem Schulmeister verpflegt wurden. 1685 wurde eine notwendige Erweiterung des Armenhauses vorgenommen.

Eine Geschichte der Armenversorgung beruht in der frühen Neuzeit vornehmlich auf Maßnahmen kirchlicher Liebestätigkeit, denen die weltliche Seite erst stützend zur Seite trat, dann aber die Leitung übernahm. So ist auch in Detmold das Nebeneinander kirchlicher und weltlicher Bestrebungen zu sehen. Die kirchliche Armenfürsorge arbeitete mit Armenkapitalien und Sammlungen, Geldmittel die unter geistlicher Aufsicht von Armenprovisoren oder -dechanten verwaltet wurden. Auf weltlicher Seite gab es entsprechende Provisoren oder Dechanten. Aber es gelang den Kirchen- und Polizeiordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts nicht, einheitliches Vorgehen zu ermöglichen (die Kirchenordnung von 1571 bzw. 1684 spricht von geistlichen Dechen, die Polizeiordnung von 1620 spricht von weltlichen Dechen). Trotzdem darf eine zu große Doppelgleisigkeit nicht gesehen werden, da die kleinen bescheidenen Verhältnisse dies in der Residenz nicht zuließen. Nur fußten die Rechte auf so unterschiedlicher Grundlage. So sehen wir um 1700 die Provisoren des Armenhauses vom Amtmann, Magistrat und den Geistlichen eingesetzt, die die Kapitalien und auch die Kirchenopfer verwalteten.

Die Aufnahme von Waisenkindern führte zu Anfang des 18. Jahrhunderts zur Einführung des Namens Waisenhaus, wenngleich eine gewisse Versorgung von Armen dadurch nicht vernachlässigt wurde. Die finanziellen Grundlagen wurden zwar durch die Aufhebung des Siechenhauses 1703 vermehrt, jedoch durch die Trennung der Kirchenopfer von den Armenrenten geschmälert. Mehr und mehr geriet das Waisenhaus unter die alleinige Aufsicht des Konsistoriums. Die Konsistorialsekretäre Volland, Koehler und Krüger (1730 - 1778) schädigten nach Ansicht ihres Nachfolgers, Archivrat Knoch, die Verwaltung des Waisenhauses sehr.

Die Versorgung der Armen der Grafschaft und die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für Bettler im Lande beschäftigte die Regierung und den Landesherrn oft. Zahlreiche Edikte und Verordnungen sind aus dem 18. Jahrhundert bekannt (1748, 1764, 1770). Eine wichtige Geldquelle eröffnete 1764 die Einführung der Armenbüchsensammlung in Detmold unabhängig von der Geistlichkeit. Schon 1754 hatte die Stadt Detmold geklagt, dass das Armenwesen zu sehr von der Geistlichkeit dependiere. Die Stadt habe keine Übersicht über die Einnahmen im kirchlichen Armenstock und den wöchentlichen Sammlungen sowie den geistlichen Armenkapitalien.

Das 1752 gegründete Zuchthaus hatte vermehrt Funktionen der Arbeitsbeschaffung für arbeitsscheue Bettler übernommen, so dass sowohl von der Zuchthauskommission wie der Stadt Detmold 1770 Anregungen zur entscheidenden Änderung kamen.
Die Verordnung vom 24.7.1770 wegen ”fremder Betler, Collectanten, Pakjuden und Zigeuner, wie auch Versorgung der inländischen Armen“ unterstellte das Armenwesen in den Städten Kommissionen, die von den Magistraten und den Predigern, auf dem Lande von den Drosten bzw. Beamten und Predigern bestellt wurden.

In Detmold stand Oberst von Schröderß, der schon in der Zuchthauskommission tätig war, an der Spitze der Armenkommission.

Die geistlichen und weltlichen Quellen der Armenversorgung, die Armenstöcke und Armenbüchsen und die Zinsen der Armenkapitalien wurden zu einem Fonds vereinigt. Hinzu kamen ein herrschaftlicher Beitrag für arme Kranke und die Sammlungen bei Haustrauungen und Haustaufen u.a.m.

Die monatlich zusammentretende Kommission befand über die zu versorgenden Armen, die in Listen erfasst und in 5 Bedürftigkeitsklassen unterteilt waren. Die ordentlichen Ausgaben galten der Geldausteilung für diese Armen. Außerordentliche Ausgaben entstanden durch Unterstützung armer Kranker, Übernahme der Begräbniskosten bei Armen, Auslagen für Kleidung und Lehrgeld für arme Kinder, Zehrgeld für Reisende, Schulgeld und Brotspenden.

Der Kommission unterstanden der Zuchtmeister, der die monatlichen Rechnungen führte, die Armenbüchsensammler und der Bettelvogt. Der Armendechant sorgte für die ausgeliehenen Kapitalien.

Arbeitsfähige Arme erhielten Arbeit in Zuchthaus, die bezahlt wurde, und zusätzlich bestimmte Brotassignationen.

Am 6.2.1801 trat Oberst von Schröderß vom Direktorium der Armenkommission zurück und Fürst Leopold regelte das Armenwesen neu, indem er die Hälfte der einkommenden Gelder und die Stadtarmen der Direktion des freiwilligen Arbeitshauses übertrug, die andere Hälfte wurde für die Landarmen und Reisenden bestimmt. Die Direktion des Armenwesens übernahm Fürstin Pauline durch Dekret vom 7.2.1801. Diese Neuregelung war nötig geworden, da die Klagen über das Armenwesen nicht verstummt waren, und neuerliche Kompetenzstreitigkeiten zwischen Waisen- und Armenfonds, Zuchthaus, Charité u.a.m. die geplante Einheitlichkeit verhindert hatten.

1778 war die Verwaltung des Waisenhauses so in Unordnung geraten, dass die Änderung unabwendbar wurde. Die Vorschläge der Zuchthauskommissare, von Schröderß und Knoch, zur Vereinigung von Zucht- und Waisenhaus und der Einführung einer Strumpffabrik und Wollspinnerei fanden weitgehend Zustimmung.

Durch Reskripte vom 5. und 21.12.1778 übernahm die Zuchthauskommission mit dem 1.1.1779 auch die Verwaltung des Waisenhauses. Gegen den Widerstand des Superintendenten, aber mit Förderung der Fürstin Kasimire gelangten die Änderungen zu gewissem Erfolg. Der neuen Kommission unterstanden der Waisenvater, der auch den schulischen Unterricht zu beobachten hatte, und die Strumpffabrik, die 1779 ihre Arbeit aufnahm. Ein eigener Rechnungsführer stand ihnen zur Seite. Die enge institutionelle und personelle Verflechtung der 3 Kommissionen des Zuchthauses, des Waisenhauses und des Armenwesens lässt sich auch am Bestand erkennen, macht aber auch eine Einsicht in die Archivalien der Zuchthauskommission unabdingbar. Die Aufgaben der Kommissionen wurden 1781 noch durch die Gründung des Schulmeisterseminars vermehrt und durch die Aufsicht über die Medizinalkasse (Charité), d.i. die Versorgung verarmter Kranker. Die Kontrollinstanz für alle Kommissionen war die Regierung. Von Schröderß und Knoch machten 1801 den Weg frei zur Neuordnung des Waisenhauses.

Quellen:
L 18 Nr. 69 darin: Nachricht von verbesserter Armenverpflegungsanstalt in Detmold
L 37 XXII
L 65 Nr. 278 - 281
L 69 Nr. 139
L 77 A Nr. 5608 / darin: Knoch, Nachricht über das Zucht- und Waisenhaus 1800
L 77 A 5639
Landesverordnungen der Grafschaft Lippe Band 1 und 2

Der vorliegende Bestand entstammt vornehmlich der Amtsführung von Schröderß' und Knochs, vermehrt durch ältere Vorakten und Rechnungen; über das Jahr 12801 reichen nur wenige Akten hinaus. Die Provenienz der Armen- und Waisenhauskommission ist nicht immer gewahrt, da Provenienzen der Regierung ebenfalls dort Platz gefunden haben.

Spuren einer älteren Registraturordnung wurde nicht gefunden. Allein im Anhang zum Bestand L 18 Stadt Detmold hat Knoch die älteren Akten des Armenwesens und des Waisenhauses lückenhaft verzeichnet. Die dortige Systematik konnte nicht übernommen werden, zumal die älteren Blattsammlungen bei der Titelaufnahme, die durch studentische Hilfskräfte erfolgte, zum Teil aufgelöst wurden. Ganz aber waren sachliche Überschneidungen auch bei einer neuen Systematik nicht zu vermeiden.


Detmold, den 18.7.1968
gez. Sagebiel

Als Signatur ist anzugeben L 107 A Nr.


Das maschinenschriftliche Findbuch wurde im Rahmen eines Digitalsierungsprogramms von Marco Hönerlage aus Detmold in VERA abgeschrieben.

Detmold, im Oktober 2008
gez. Schwinger

Reference number of holding
L 107 A
Extent
110 Kartons = 285 Archivbände 1460-1836. - Findbuch: L 107 A.
Language of the material
German

Context
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.1. Land Lippe (bis 1947) >> 1.1.2. Verwaltung, Justiz >> 1.1.2.3. Sozial- und Gesundheitswesen
Related materials
Arndt, Johannes, Das Fürstentum Lippe im Zeitalter der Französischen Revolution 1770 - 1820, Münster 1992, S. 345-355.

Date of creation of holding
1460-1836

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Last update
06.03.2025, 6:28 PM CET

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1460-1836

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