Abschnitt
VII. Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken u.s.w. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Zusammenstellung der in Bezug auf Anlage und Betrieb von Eisenbahnen für das Publikum wichtigeren gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, sowie sonstigen Verwaltungsvorschriften
- Erschienen
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1876
- Letzte Aktualisierung
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09.04.2025, 13:24 MESZ
Datenpartner
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1876