Tektonik

3.7.2. Oberlandesgerichte und Landgerichte (nach 1879)

Neuorganisation des Gerichtswesens in drei Instanzen 1877-1878. Als 1. Instanz Amtsgerichte; als 2. Instanz Landgerichte; als 3. Instanz das Oberlandesgericht in Hamm für die Provinz Westfalen sowie die altpreußischen Gebiete rechts des Niederrheins (später nur Stadt Essen). Seit 1949 Wiedergutmachungsämter (1. Instanz) und Wiedergutmachungskammern (2. Instanz) bei allen Landgerichten; aufgehoben 1957 (Ausnahmen: Bielefeld 1964 und Dortmund 1982).

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.7. Justizverwaltung (Q)

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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