Sachakte

Anweisung: Mit den Obergerichten von Kurhessen wurde Übereinkunft erzielt, dass in Zukunft gegenseitig die unmittelbaren Vorlagen der Untergerichte, welche die Vollstreckung eines erteilten Erkenntnisses zum Zwecke haben, angewiesen und diese die Vorlage nach Maßgabe bestehender Landesgesetze verfügen werden

Archivaliensignatur
E 3 A, 87/23

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> C Verhältnis zum Reich und zu anderen Ländern >> C.2 Beziehungen zu anderen Ländern und Territorien, Gesandtschaften
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1848 Juni 7

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Letzte Aktualisierung
08.11.2025, 13:19 MEZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1848 Juni 7

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