Sachakte
Anweisung: Mit den Obergerichten von Kurhessen wurde Übereinkunft erzielt, dass in Zukunft gegenseitig die unmittelbaren Vorlagen der Untergerichte, welche die Vollstreckung eines erteilten Erkenntnisses zum Zwecke haben, angewiesen und diese die Vorlage nach Maßgabe bestehender Landesgesetze verfügen werden
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 87/23
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> C Verhältnis zum Reich und zu anderen Ländern >> C.2 Beziehungen zu anderen Ländern und Territorien, Gesandtschaften
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Gießen, 1848 Juni 7
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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08.11.2025, 13:19 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1848 Juni 7