Bestand
Landwirtschaft und Forsten: Landeskulturamt Kassel (betr. Regierungsbezirk Wiesbaden) (Bestand)
Enthält: Akten 1867-1946: Generalverfügungen der Königlichen Generalkommission in Kassel (für die Provinz Hessen-Nassau), der Generalkommission für die Rheinprovinz und die Hohenzollernschen Lande zu Düsseldorf (ab 1875) und der Königlichen Spezialkommission in Wetzlar für den Kreis Wetzlar (1890)
Akten 1887-1925: Organisation und Verwaltung der Spezialkommissionen bzw. Kulturämter Dillenburg, Limburg, Wetzlar und Wiesbaden.
Bestandsgeschichte: Zugänge vor 1932, 1938-1939, 1994
Beim Umzug der Behörde nach Wiesbaden 1954 wurden die Akten zum größten Teil an das Staatsarchiv Marburg abgegeben. Die an das Hauptstaatsarchiv gelangten Akten wurden vom Landesamt für Regionalentwicklung und Landwirtschaft Abt. III (Wiesbaden) abgegeben.
Geschichte des Bestandsbildners: Für die Flurbereinigungen im Regierungsbezirk Wiesbaden war ab 2. September 1867 ein 'Landeskulturkollegium' beim Regierungspräsidenten Wiesbaden eingerichtet. Für den Regierungsbezirk Kassel wurde 1867 die 'Königliche Generalkommission' auf Grund der Verordnung vom 13.5.1867 (§ 29) gegründet (PrGSlg. 1867, S. 725). Ab 1887 war die Generalkommission auch für den Regierungsbezirk Wiesbaden, also für die ganze Provinz Hessen-Nassau, zuständig (Gesetz vom 21.3.1887, § 2, PrGSlg. 1887, S. 61). Der Generalkommission nachgeordnet waren Spezialkommissionen, die die einzelnen Flurbereinigungsverfahren durchführten. 1887 wurde die Spezialkommission Wiesbaden eingerichtet (Erlass des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 21.6.1887). Die ebenfalls 1887 geschaffene Spezialkommission Dillenburg wurde am 1.7.1893 nach Limburg verlegt. Ab Januar 1905 wurde wieder eine Spezialkommission in Dillenburg eingerichtet. Nach dem Gesetz vom 3. Juni 1919 erhielten die Generalkommissionen die Bezeichnung 'Landeskulturämter', die Spezialkommissionen wurden in 'Kulturämter' umbenannt (PrGSlg. 1919, Nr. 30, S. 101-112). Der Kreis Wetzlar wurde durch Gesetz vom 25. November 1920 (§ 2b) in den Geschäftsbezirk des Landeskulturamts für die Provinz Hessen-Nassau eingegliedert (PrGSlg. 1920, Nr. 56, S. 620). 1933 wurden die Landeskulturämter aufgehoben und als 'Landeskulturabteilungen' (Abt. III) in die Oberpräsidien eingegliedert. Bei ihrer Auflösung vom 1.4.1944 wurde die Provinz Hessen-Nassau in die zwei Provinzen Kurhessen und Nassau aufgeteilt. Die Aufgaben zur Verbesserung der Landeskultur wurden nun mit denen der Regierungen verbunden (Runderlass des M.d.I. v. 29.6.1944).
Findmittel: Repertorium von Hans-Joachim Häbel, 1994
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Bearbeiter: Hans-Joachim, 1994
- Bestandssignatur
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434
- Umfang
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2 m
- Kontext
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Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Preußen >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Landwirtschaft und Forsten
- Indexbegriff Sache
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Dillenburg
Kassel
Wetzlar
Düsseldorf
Limburg
Wiesbaden
Marburg
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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17.06.2025, 12:53 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand