Urkunde
Hans von Schönfeld zu Wachau bekennt, dass Landgraf Philipp von Hessen ihm gestattet hat, die 1.500 Goldgulden, die in Kassel hinterlegt werden so...
- Archivaliensignatur
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Urk. 14, 11766
- Alt-/Vorsignatur
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A I u, von Schönfeld sub dato
- Formalbeschreibung
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Lehnsrevers
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans von Schönfeld zu Wachau bekennt, dass Landgraf Philipp von Hessen ihm gestattet hat, die 1.500 Goldgulden, die in Kassel hinterlegt werden sollten, aus der Stadt zu holen, und sie vorläufig bei seinem Schwager Asmus von (Alsmeßdorf) zu (Stettel) anzulegen und später von Hessen als Mannlehen zu empfangen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konrad Diede, Heinrich von Malitz, Christoph Hilsing, Georg von Schönfeld, Bruder des Hans von Schönfeld, Hans von Schönfeld
- Kontext
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Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Schn-Scho >> Schönfeld, von
- Bestand
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Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
- Laufzeit
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1546 März 12
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1546 März 12