Urkunde

Henne Babist von Kirberg, Sohn des + alten Babist, bekundet, daß er das Gut des Klosters Gnadenthal zu Kirberg, das seine Eltern bisher hatten, von der Äbtissin Grete von Delkenheim ('Delckeln-') zugleich im Namen des Konvents zu Erbrecht erhalten hat gegen die Hälfte der Hartfrüchte und den dritten Teil des Hafers, wie es Landesgewohnheit ist. Was an Stroh und Futter ('fuderonge') auf dem Gut wächst, soll der Aussteller verbrauchen ('eczen'), und den Mist soll er wieder auf das Gut fahren und ihn nicht ohne Wissen und Willen des Klosters veräußern. Könnten er oder seine Erben in einem Jahr nicht pachten ('gepechten'), so soll die Äbtissin oder der von ihr Beauftragte einen Knecht dazu schicken, der ihres Anteils warten soll, wie es Landesgewohnheit ist. Doch soll das Futter ihm und seinen Erben bleiben, damit es wieder auf das Land kommt. Hätten sie etwas von den Früchten abgefahren, so sollen sie dem Kloster ebensoviel geben. Die Äbtissin hat ihm die zugehörigen Wiesen und Gärten zur Fütterung gegeben. Die Pacht soll er nach Gnadenthal oder eine Meile Wegs um Kirberg auf ein von der Äbtissin gewiesenes Haus gleich anderen Hofleuten auf eigene Kosten und Gefahr bringen. Er soll das Gut ganz bebauen und umpflügen ('eren'), was er mit dem Pflug gewinnen kann. Ließe er einen Teil liegen, so kann die Äbtissin davon ebenso viel nehmen wie von dem besäten Land. Das Gut soll gemäß dem Register des Klosters stets in einer Hand bleiben. Es soll stets auf den ältesten Erben fallen. Der Aussteller und seine Erben sollen es selber bebauen und nicht andern zur Nutznießung verleihen oder gegen Lohn bearbeiten lassen ('vorlonen zu arbeiden'). Bei Verstoß hiergegen kann die Äbtissin das Gut mit aller Besserung an sich nehmen. - Siegel der vorgenannten beiden Junker.

Archivaliensignatur
28, U 139
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament W 28,139 mit beiden Siegeln. - Rückvermerk (Anfang 16. Jh.): 'Diß ist der brif uber den hoeff, den icz Peder Haich inhait'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,220
Bemerkungen
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 991
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. 1432, dominica qua cantatur in dei ecclesia judica

Vermerke (Urkunde): Zeugen: Junker Marsilius von Reifenberg, Sohn des + Herrn Johann, Junker Emmerich von Heppenheft, Amtmann zu Kirberg, Herr Oylmann, Dekan des (Land-)Kapitels zu Kirberg, und Herr Konrad Czauwer von Camberg ('Kain-'), Frühmesser zu Kirberg

Kontext
Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen >> Urkunden >> 1401-1500
Bestand
28 Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen

Laufzeit
1432 April 6

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:08 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1432 April 6

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