Urkunden
Die Hülser Schöffen bekennen, dass sie ihrem Mitsc
Regest: Die Hülser Schöffen bekennen, dass sie ihrem Mitschöffen Tilman Frantzis und dessen Ehefrau Gritgen als Ersatz für ihr bei der Befestigung von Hüls durch Gräben beschädigtes Land ein Stück Gemeindegrund, Heuvinn genannt, hinter der Burg bei der Königsdrenken gelegen, als Erbe überlassen haben gegen eine jährliche Zahlung von einer halben Quart Öl auf Vastelabend (Hüls, 22.07.1649).
- Archivaliensignatur
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2315
- Formalbeschreibung
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Abschrift auf Papier
- Sonstige Erschließungsangaben
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Literaturangabe: Vgl. Hülser Heimatblätter H. 4 (1956) S. 30
- Kontext
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Sammlung Roosen (Rosen) >> Gemeinde/Herrlichkeit Hüls >> 13.7. Sonstiges
- Bestand
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A III 16 Sammlung Roosen (Rosen)
- Indexbegriff Sache
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Befestigung
Burg
- Indexbegriff Person
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Frantzis, Tilman (1649), Schöffe
- Indexbegriff Ort
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Hüls
Heuvinn
Königsdrencke
- Laufzeit
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22. Juli 1649
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 14:19 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde (vormodern)
Entstanden
- 22. Juli 1649