Bestand

Kleve-Märkische Regierung, Landessachen (Bestand)

Landeshoheit (3); Rechtssprechung (8); Reichs- und Kreisangelegenheiten (9); Beziehungen zu Auswärtigen (288); Adel (68); Landtag (34); Militaria (51); Münze (5); Juden (2); Ämter, Gerichte und Herrschaften (146); Renteien (13); Steuerverwaltung, Dienstregulierung (58); Freigüter, Freigrafen (19); Reichshöfe, Hofesgerichte (31); Kommunalangelegenheiten (98); Gesundheitswesen (5); Gewerbe, Handel, Industrie (31); Bergwerke, Salinen (45); Schifffahrt, Verkehr (16); Mühlen (2); Jagd, Fischerei (20); Gehölze, Marken, Weiden (85); Kirchenpolitik (49); Kirchenorganisation, geistliche Gerichtsbarkeit (31); Kirchen-, Schul- und Armenwesen in märkischen Klöstern und Stiften (9); desgleichen in märkischen Gemeinden (456); desgleichen in auswärtigen Gemeinden (15).

Bestandsgeschichte: Im frühen 14. Jh. Ausbildung einer Kanzlei, um 1486/1501 Einrichtung eines ständigen Ratskollegiums zu Kleve. Ende des 16. Jhs. Loslösung der Rechenkammer bzw. der Hofgerichtsreferenten von Landesrat und Landkanzlei. 1611 zusätzliche Einrichtung eines Geheimen Rats durch den brandenburg-preußischen Statthalter, um 1625 Vereinigung beider Kollegien. Im 17. Jh. Ausgliederung von Amtskammer und Steuerkommissariat sowie Umbenennung des Geheimen Rats in Geheime Regierung. 1723 Ressortteilung mit der Kriegs- und Domänenkammer; 1749 Vereinigung mit dem Hofgericht zu Kleve. 1797 Verlegung des Hoheitsdepartements der Regierung nach Emmerich; 1803 dieses und das Justizdepartement mit der Landesregierung zu Münster vereinigt. Akten aufgeteilt zwischen dem LAV NRW R und LAV NRW W (hier die Spezialakten betreffend die Grafschaft Mark, Soest und Lippstadt).

Form und Inhalt: Territorial- und Behördengeschichte

Das Territorium der Grafschaft Mark wurde von den Grafen von der Mark im Lauf des 12., 13. und besonders des 14. Jahrhunderts zusammengefügt. Die Landesherrschaft wechselte 1398 zu den Grafen (seit 1417: Herzögen) von Kleve, die damals aus dem märkischen Hause stammten. Deren Lande von Kleve, Mark und Ravenstein konnten 1521 mit denen von Jülich, Berg und Ravensberg vereinigt werden. Nach Aussterben der klevischen Herzogslinie 1609 teilten sich die Kurfürsten von Brandenburg-Preußen und die Pfalzgrafen von Pfalz-Neuburg das Erbe. Kleve-Mark-Ravensberg fielen dabei 1614 bzw. 1666 an Brandenburg-Preußen, dessen Kurfürsten bzw. (ab 1701) Könige bis 1806 märkische Landesherren waren.
Nach Abschluss des territorialen Formungsprozesses im 14. Jahrhundert grenzte die Grafschaft Mark im Raum zwischen Hellweg und Süderland im Norden an das kurkölnische Vest Recklinghausen und das Fürstbistum Münster, im Osten an das kurkölnische Herzogtum Westfalen, im Süden an die Reichsherrschaft Homburg sowie im Westen an das Herzogtum Berg, an das Reichsstift Essen und an die Reichsabtei Werden. Eingesprengt blieben die Gebiete der Reichsstadt Dortmund, des Essendischen Gerichts Huckarde und der Grafschaft [Hohen-]/Limburg. Im Gericht Valbert musste man sich mit dem Erzbischof von Köln in ein Kondominat teilen.
An Lippstadt besaßen die Grafen von der Mark seit 1336 bzw. 1376 Pfandrechte, die Herzog Johann (I.) von Kleve 1445 zu einer Samtherrschaft (zusammen mit den Edelherren zur Lippe) ausbauen konnte. Ein Jahr zuvor hatte sich die ehemals kurkölnische Stadt Soest dem Herzog freiwillig unterstellt. Soest und die Börde sowie Lippstadt zählten damit zwar nicht zum märkischen Territorium, doch wurden sie mit diesem von Kleve aus immer mehr als Verwaltungseinheit betrachtet.
Die eigene Rolle der beiden Städte Soest und Lippstadt kam auch dadurch zum Ausdruck, dass sie auf den märkischen bzw. (seit 1510) kleve-märkischen Landtagen der Landstände nur in Sonderstellung vertreten waren. Regulär gehörten zu dieser politischen Körperschaft, die das Land gegenüber dem Landesherren vertrat, die landtagsfähigen Adeligen und Städte. Zur Städtekurie der märkischen Landstände zählten aber nur die sechs sog. Hauptstädte (Hamm, Iserlohn, Kamen, Lünen, Schwerte, Unna).
Bis zum 15. Jahrhundert hatte das Territorium der Grafschaft Mark mit Soest und Lippstadt nicht nur die äußere Gestalt, sondern auch seine innere Organisation in Form einer Amtsverfassung gewonnen. Sie gliederte den Raum zwischen Hellweg und Süderland in einzelne Verwaltungs- und Gerichtsbezirke, nämlich die größeren Ämter und die kleineren Herrschaften bzw. (Eigen-)Gerichte (später auch: Jurisdiktionen). Die Ämter konnten ihrerseits in (Go-)Gerichte unterteilt sein. Sie setzten sich jeweils aus verschieden großen bzw. privilegierten kommunalen Verwaltungseinheiten zusammen. Dazu zählten die Höfe und Hofes-Verbände, Bauerschaften und Kirchspiele, Marktorte und Flecken (als ländliche Siedlungsformen) bzw. die Minderstädte (Freiheiten), Kleinen (nicht landtagsfähigen) Städte und Hauptstädte (als städtische Siedlungsformen).
Die Amtmänner (Drosten) und Richter übten die inneren Verwaltungsfunktionen zusammen mit der niederen (Brüchten-) Gerichtsbarkeit aus. Für die Steuererhebung waren unter der Aufsicht des Amtmanns die Rezeptoren tätig, die nicht vom Landesherren ernannt waren, sondern auf Versammlungen der freien Amtseingesessenen (Erbentagen) gewählt wurden. Die Bewirtschaftung des landesherrlichen Domanialbesitzes lag bei den Rentmeistern. Der Mittelpunkt ihres Zuständigkeitsbereiches (Rentei) lag meist am Ort eines Amtssitzes, doch brauchten die Rentei- nicht wie die Amtsgrenzen zu verlaufen. Für die Einnahme des landesherrlichen Zolls gab es besondere Verwaltungsbeamte; desgleichen für die Wahrung bzw. Ausübung der Bergwerks-, Jagd- oder Forstrechte des Landesherren.
Die Organisation der lokalen Verwaltung und Rechtsprechung wurde im 17. und 18. Jahrhundert unter Brandenburg-preußischer Herrschaft zunächst durch neue Formen der (Steuer-)Kommissariats- und Militärverwaltung verändert. Seit 1735 war die Grafschaft Mark auch in Kantone gegliedert, aus denen das Infanterieregiment [altpr. Nr. 9] zu Hamm seine Rekruten zog. Im Rahmen der friderizianischen Rechtsreformen kam es schließlich 1753 zu einer grundsätzlichen Neuordnung der zivilen Lokalverwaltung. Die Vielzahl der alten Ämter und Gerichte wurde beseitigt und wenige neue, nun getrennte Verwaltungs- und Gerichtsbezirke eingerichtet. Die Grafschaft Mark bestand fortan aus vier Land- und zwei Städtekreisen sowie sechs Landgerichtsbezirken.
Zwischen den Fürsten und ihren Lokalverwaltungsorganen war immer eine vermittelnde Instanz in Gestalt von Beratern (Räten) eingeschaltet. Dieser Kreis von landesherrlichen Beamteten, der sich im Lauf der Zeit zu einem festen Ratskollegium und später zu einer Regierung formierte, kontrollierte, lenkte und verhandelte die Angelegenheiten der weltlichen und geistlichen Verwaltung und Rechtsprechung.
Eine solche Beratergruppe war um den Grafen von der Mark sicher bereits im 14. Jahrhundert versammelt. Auch am klevischen Hof bildete (schon um 1290) ein bestimmter Personenkreis einen Rat, zu dem die Inhaber der Hofämter, Räte "bei Hofe" und Räte "von Haus aus" (mit Wohnsitz im Territorium) gehörten. Im 15. Jahrhundert kümmerten sich diese Räte zu Kleve um alle Angelegenheiten der kleve-märkischen Landesverwaltung und Rechtsprechung. Zur Erledigung des dabei anfallenden Schriftverkehrs diente ihnen eine Schreibstube mit Sekretären und Kopisten. Diese wurden vom Kanzler als dem Spitzenbeamten der Zentralverwaltung beaufsichtigt. Nicht minder wichtig war der Landrentmeister, der die Zentralkasse führte.
Um 1490/1500 versuchten die Landstände, Einfluss auf die Zentralverwaltung zu gewinnen. Aber mehr noch wurde das System zu Beginn des 16. Jahrhunderts durch die Vereinigung von Kleve-Mark mit Jülich-Berg verändert. Da der klevische Herzog meist im "Hoflager" zu Düsseldorf weilte, wurde dort ein Hofrat gebildet. Dorthin entsandte der Rat zu Kleve den Kanzler und bestimmte Quartierräte, wenn gemeinsame Angelegenheiten etwa der Außen- oder Konfessionspolitik zu beraten waren.
Die damit einsetzende Mediatisierung des Rates zu Kleve begünstigte gleichzeitig eine wechselnde Selbständigkeit der Räte in Angelegenheiten der kleve-märkischen Landesverwaltung. Der Umfang ihrer Aufgaben stieg ständig, so dass neben dem Rat und seiner Landkanzlei weitere neue Behördenkollegien gebildet wurden. Um 1550 nahm die Rechenkammer (mit Landrentmeister und Rechenmeistern) ihre Arbeit in der Finanz- und Renteiverwaltung auf. Für die herzogliche Rechtsprechung wurden 1575 Referenten des Hofgerichts bestallt. Sie bearbeiteten die anhängigen Prozesse (Appellationen von den Untergerichten; Erstverfahren der von den Untergerichten Eximierten) und legten dann die Akten den Räten zur Urteilsfällung vor.
Die äußere Mediatisierung der Behörden zu Kleve und ihre innere Spezialisierung verbanden sich am Ende des 16. Jahrhunderts mit einer erneuten Einflussnahme der Landstände auf die Landesregierung. Sie mussten sich darum kümmern, da dem geistesschwachen letzten klevischen Herzog die Zügel mehr und mehr aus der Hand glitten. Aber ebenso zwangsläufig kam es zu einem Konflikt, als die Kurfürsten von Brandenburg-Preußen und ihre Statthalter zu Kleve im 17. Jahrhundert versuchten, die Behördenorganisation nach ihren absolutistischen Vorstellungen neu zu gestalten.
Diese Bestrebungen begannen 1611 mit der Ernennung eines Geheimen Rats zu Kleve, der dem alten (Landes-)Rat immer mehr Kompetenzen entzog. Sie mündeten schließlich in einen politischen Kampf, den der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen mit den Kleve-Märkischen Landständen von 1640 bis 1660/61 führte. Bei der Behördenorganisation einigte man sich schließlich auf ein Verwaltungssystem, das alte und neue Formen miteinander verband.
Das Hofgericht bildete nun ein selbständiges Kollegium neben den Geheimen Räten der Regierung bzw. stand zu dieser in konkurrierender Gerichtsbarkeit. Die Regierung war nach wie vor für die innere Landesverwaltung zuständig, wobei sie auch die Renteiverwaltung der Amtskammer beaufsichtigte. Mehr und mehr von der Regierung losgelöst wurde dagegen das Oberkommissariat, das die Steuererhebungen vornahm und Militärsachen bearbeitete. In diesem Punkt hatte sich der Kurfürst durchgesetzt, während die Landstände ihre Forderung behauptet hatten, dass in die Behördenstellen nur eingeborene und im Land begüterte Beamte eingesetzt werden durften.
Seit etwa 1680 verstärkte sich die Tendenz, die Behörden zu Kleve den Zentralverwaltungsorganen zu Berlin strikt nachzuordnen und so endgültig zu Provinzialkollegien zu machen. Dies wurde zunächst bei den Kommissariaten und spätestens seit 1702 (durch die Gründung des Oberappellationsgerichts, des späteren Obertribunals) auch bei der Kleve-Märkischen Regierung und dem Hofgericht erreicht. Die weiteren Impulse zur Vereinheitlichung in Verwaltung und Rechtsprechung in der preußischen Monarchie gingen in der Folge stets von der Zentralgewalt aus.
So entsprach der Gründung des Generaldirektoriums zu Berlin 1723 die der Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve, die seitdem für alle Angelegenheiten der inneren, Finanz- und Domänenverwaltung zuständig war. Bei der Kleve-Märkischen Regierung ressortierten dagegen die Hoheits-, Grenz-, Lehens-, Justiz-, Kirchen- und Schulsachen. Sie übernahm 1749 auch die Rechtsprechung des Hofgerichts und formierte dafür neben dem Hoheits- auch ein Justizdepartement, die beide mit Geh. Räten auf einer adeligen bzw. gelehrten "Bank" besetzt wurden. Die Regierung beaufsichtigte darüber hinaus die Tätigkeit des Kriminalkollegs, der (etwa Staatsanwälten vergleichbaren) Fiskalbeamten des Officium Fisci, des Pupillen- (Vormundschafts-)Kollegs und des reformierten Consilium Ecclesiasticum (zur Verwaltung von Kirchengut). Mit diesen Kompetenzen war die Behörde dem Preußischen Kabinettsministerium, dem Lehensdirektor und dem Geheimen Etatsrat zu Berlin (bzw. dem diesen angegliederten Oberkonsistorium, Obertribunal und Oberfiskalat) unterstellt.
Die politischen Neuordnungen der preußischen Provinzen im deutschen Nordwesten, die nach dem 1. Koalitionskrieg gegen Frankreich ab 1792/93 bzw. den Friedensschlüssen zu Basel 1796 und Lunéville 1801 sowie dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 erfolgten, führten u. a. zur Auflösung der Kleve-Märkischen Regierung. Ihre Geschäfte gingen 1803 an die neugebildete Landesregierung zu Münster über. Damit hatte die rund fünfhundertjährige Geschichte der Regierung zu Kleve und ihrer Vorläuferbehörden ein Ende gefunden.


Archivgeschichte, Bestandsbildung und Erschließungsmethode

Die Geschichte des Schriftguts der Kleve-Märkischen Regierung wurde durch den Sitz der Behörde im klevischen Grenzland geprägt. Die archivische Bestandsbildung ist vom Übergreifen ihres Verwaltungsbereichs in die Sprengel des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf (Herzogtum Kleve) und des Staatsarchivs Münster (Grafschaft Mark mit Soest und Lippstadt) charakterisiert.
Die ältesten Urkunden der Grafen von der Mark lagen bis 1410 in den landesherrlichen festen Häusern zu Altena, Iserlohn und Wetter. Sie wurden dann von Graf Adolf IV./II. von Kleve-Mark auf die Schwanenburg zu Kleve gebracht, wo sich im Spiegelturm schon die klevischen Urkunden befanden. Gemeinsam bildeten sie das "Archivum primum" des Rates bzw. der späteren Regierung zu Kleve. Das "Archivum secundum" oder "Archivum Regiminis" (d.h. genauer, die Altregistratur) der Behörde setzte sich dagegen aus den parallel zur Urkundenausstellung geführten Registerbänden sowie den Amtsbüchern und Akten zusammen, die im Laufe des 15. und 16. Jahrhunderts durch Verwaltung und Rechtsprechung entstanden.

Zu Beginn des 17. Jahrhunderts waren die Dokumente wohl schon in Unordnung geraten. Die klevischen Quartierräte hatten wichtige Unterlagen in das herzogliche Hoflager nach Düsseldorf mitgenommen, wo sie nach Abschluss der Vorgänge leicht im dortigen Archiv verschwanden. Die in Kleve verbliebenen Akten mussten um 1600 spanischen Einquartierungen als Bodenstreu dienen. Die wechselseitigen Auslieferungen von Registraturteilen, die in den Verträgen des Erbfolgestreits 1614, 1624 und 1629 von Brandenburg-Preußen und Pfalz-Neuburg vereinbart worden waren, schufen weitere Verwirrung in ihrer Anordnung. Im Dreißigjährigen Krieg sowie in den Kämpfen zwischen Frankreich und dem Großen Kurfürsten wurde das Schriftgut der Kleve-Märkischen Regierung mehrmals in Kisten oder Tonnen verpackt und teils auf dem Landweg, teils per Schifftransport in befestigte Plätze ausgelagert - wie es z. B. der Archivar Dr. Adolph Wüsthaus in der "wunderbarlichen Clevisch-Märkischen Archivflucht von den Jahren 1672 und 1679" geschildert hat.

Das "Archivum secundum" war nach Wüsthaus' Bericht gegliedert in die
·· Registerbücher;
· Acta publica;
· Acta privata;
· Registratur der Amtskammer.
Vor allem die älteren Schriftgutteile dürften bereits um 1700 durch Feuchtigkeit und falsche Lagerung sehr gelitten haben. So befanden sich die Akten und Amtsbücher im Einzelnen zu Anfang des. 18. Jahrhunderts in "nicht geringer Confusion und Unordnung"; insgesamt aber ließen sie sich um 1730 drei Hauptgruppen mit nachfolgenden Untergruppen zuweisen ("Ad Capsulam Archivi ...“):
·· Hoheitssachen und Publica;
· Kirchensachen und Benefizien;
· Feudalsachen.

Schon um 1680 hatte die Regierung umfangreichere, kurrente Registraturteile der Finanz- und Steuerverwaltung an das Oberkommissariat zu Kleve abgegeben. Von dort gelangten sie nach 1723 zur Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve, die in der Folgezeit auch die Rentei- und Polizeiverwaltungsakten der Regierung übernahm. In deren "Archivum secundum" verblieben von diesen Sachbetreffen nur wenige, ältere Akten, die von der Kammer für die laufenden Geschäfte nicht benötigt wurden. Diese Akten befinden sich heute noch im Bestand "Kleve-Märkische Regierung, Landessachen", während die Kammerakten einen eigenen Weg nahmen und dabei ihrerseits starke Verluste erlitten. Die Reste liegen heute im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und im Staatsarchiv Münster (Bestände Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve bzw. zu Kleve und zu Hamm).
Das "Archivum secundum" der Kleve-Märkischen Regierung zerfiel nach diesen Abgaben, abgesehen von der Reihe der Registerbücher und den Lehensakten, nur mehr in zwei Hauptgruppen mit nachfolgenden Untergruppen ("Ad Capsulam Archivi...“):
··Politica (Landeshoheit, Beziehungen zu Auswärtigen, Justizverwaltung und Appellationen, Verhandlungen mit den Landständen, älteres Schriftgut zur inneren Landesverwaltung);
·Ecclesiastica (Kirchenpolitik und -Organisation, Verwaltung bzw. Beaufsichtigung der Stifter, Pfarrkirchen, Schulen, Armenfonds, Waisenhäuser usw.).

Innerhalb der Haupt- bzw. Untergruppen war das Schriftgut so weit wie möglich (im Fall von Spezialakten) nach Ortsbetreffen gegliedert.
Erneute Unordnung und weitere Verluste ergaben sich bei den Archivauslagerungen, die 1756 nach Ausbruch des Siebenjährigen Krieges und nach 1793 infolge der französischen Besitznahme des linksrheinischen Kleve bzw. der Verlegung des Regierungssitzes nach Emmerich erfolgten. Die nun "Cleve-Märkisches Archiv" genannte Registratur befand sich von 1796 bis 1804 zu Minden. Da die Kleve-Märkische Regierung 1803 aufgelöst worden war, wurden die Akten und Amtsbücher zusammen mit den Urkunden des alten "Archivum primum" zwischen 1806 und 1809 im Franziskanerkloster zu Hamm deponiert. Natürlich erlitt der Schriftgutkörper auch bei diesen Bewegungen Verluste - die aber noch größere Ausmaße annahmen, als sich die Beamten des Großherzogtums Berg die ihnen wichtigen Verwaltungsunterlagen aneigneten.
Im Zusammenhang der Neuordnung der preußischen Provinz Westfalen wurde der übriggebliebene Archivteil um 1815 zur Regierung nach Arnsberg gebracht. Dort begann 1826 die Aufteilung der Urkunden, Amtsbücher und Akten, die in drei Hauptetappen bis 1880, um 1916 und bis 1954/56 erfolgte und das Schriftgut - unter Berücksichtigung archivtheoretischer Grundsätze bzw. über wechselseitigen Austausch - im Wesentlichen dem heutigen Hauptstaatsarchiv Düsseldorf (Kleve-Märkische Generalia und Klevische Spezialia) und dem Staatsarchiv Münster (Märkische Spezialia) zuwies.
Im Staatsarchiv Münster beruhten die Dokumente zunächst als "Cleve-Märkisches Landesarchiv" (C. M. LA). Bei einer provenienzgerechteren Ordnung des Bestandes wurden um 1955 zunächst die Lehensbetreffe herausgenommen und wie die Verhandlungen mit den Landständen als eigene Unterbestände formiert (StA Ms, Kleve-Märkische Regierung, Lehenssachen; StA Ms, Kleve-Märkische Regierung, Landtagssachen). Die danach noch nötige Neubearbeitung des Hauptbestandteils Kleve-Märkische Regierung, Landessachen erfolgte 1980 bis 1983.

Bei der Verzeichnung konnten folgende Behördensignaturen-Typen festgestellt werden:
··Ältere Kapselarchiv-Signatur ("Ad Capsulam Archivi" und Sachordnungsbetreff, danach eventuell Ortsbetreff);
·Jüngere Kapselarchiv-Signatur ("Ad Capsulam Archivi" und Ortsbetreff, danach "Pol." oder "Eccles".);
·Signaturengruppe aus der Zeit 1809/1812 ? (Fach und Nummer);
·Signaturengruppe der Regierung zu Arnsberg ("Reponierte Registratur der Kirchen- und Schulverwaltung", Tit., Sect., Buchstabe, Generalia oder Specialia).

Auch die alten Münsterschen Archivsignaturen waren zum Teil in mehreren Abstufungen neben- und durcheinander geschichtet (Typ: arabische Ziffer, nachfolgend arabische oder römische Ziffer, Buchstabe, Teil oder Heft usw.). Daher wurden bei der Verzeichnung neue Signaturen nach Numerus currens vergeben (vgl. dazu Bd. 2, Konkordanz).
Insgesamt wurden 1689 Nummern vergeben. Soweit sie nicht schon zu dem bis 1870 im Staatsarchiv eingelagerten Altbestand "Cleve-Märkisches Landesarchiv" gehörten, gelangten sie dorthin hauptsächlich durch weitere Abgaben der Regierung zu Arnsberg bzw. über den Austausch mit dem Hauptstaatsarchiv Düsseldorf (vgl. dazu den alten Düsseldorfer Archivsignaturen-Typ: römische Ziffer, eventuell Großbuchstabe, arabische Ziffer, eventuell Kleinbuchstabe oder Teilangabe). Der überwiegende Teil dieses Schriftgutes stammt provenienzmäßig vom Rat zu Kleve bzw. der Kleve-Märkischen Regierung sowie von jenen (Justiz-)beamten, die für diese Behörden in Kommission arbeiteten. Die wenigen Fremdprovenienzen (v. a. Nachfolgebehörden) wurden im Bestand belassen, jedoch bei der Verzeichnung als solche ausgeworfen.
Die Klassifikation der Titel erfolgte deduktiv, aber auch mit Blick auf die Ordnung der kleve-märkischen Akten im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf bzw. des Bestandes der ersten Nachfolgebehörde (StA Ms, Landesregierung zu Münster). Die einzelnen Hauptgruppen wurden in Anlehnung an die historische Einteilung in "Politica" und "Ecclesiastica" aneinandergereiht. Bei den "Ecclesiastica" ist unter 28. bzw. 29-, ”Kirchen-, Schul- und Armensachen in ... Gemeinden“, der Begriff "Gemeinde" nicht nur im Sinn einer fest umrissenen juristischen Person, sondern auch in der Bedeutung "religionsausübende Gruppe" zu verstehen.
Die Verzeichnung erfolgte durch Sachtitelvergabe mit Enthält- und Intus-Vermerken. Für einige Amtsbücher und Akten (v. a. aus Korrespondentenserien) wird eine weitergehende "Spezialverzeichnung" in Form von Analysen oder Personenindices geboten, die in Bd. 2 des vorliegenden Findbuchs stehen. In den Titeln sind die Ortsnamen und Personenvornamen soweit wie möglich, Personennachnamen aber nicht immer normalisiert. Weicht eine Normalisierung stark von der Lesart der Vorlage ab, wird diese in runden Klammern beigefügt. Für die Wiedergabe der Präposition "von" gilt als rein verzeichnungstechnische Konvention, dass sie bei Schriftstücken vor 1600 gemäß den Vorlagen mit "van", danach mit "von" wiedergegeben ist. Die Entscheidung darüber, ob diese Präposition im jeweiligen Fall nur als normale Herkunftsbezeichnung (im Sinn von ”aus“) oder auch als Adelsprädikat steht, wurde der Arbeit am Index (im Bd. 2) vorbehalten.
Für weitere Einzelheiten der Erschließungsmethode, besonders für die dabei verwendeten Siglen, vgl. die folgenden "Hinweise für den Benutzer".

Bestandssignatur
D 002
Umfang
1.704 Akten.; 1704 Akten.
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.4. Preußisches Westfalen (D) >> 1.4.1. Grafschaft Mark mit Soest und Lippstadt >> 1.4.1.1. Verwaltungs- und Justizbehörden, Landstände >> Kleve-Märkische Regierung
Verwandte Bestände und Literatur
Johann J. Scotti (Hg.), Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Herzogthum Cleve und in der Grafschaft Mark [... 1418-1816 ...] ergangen sind, Bde. 1-5, Düsseldorf 1826; Jürgen Kloosterhuis, Fürsten - Räte - Untertanen. Die Grafschaft Mark, ihre lokalen Verwaltungsorgane und die Regierung zu Kleve, in: Der Märker 35 (1986), S. 3-25, 76-84, 104-111, 147-164; Wilfried Reininghaus, Jürgen Kloosterhuis (Bearbb.), Das ”Taschenbuch Romberg“. Die Grafschaft Mark in der preussischen Statistik des Jahres 1804, Münster 2001.

Für eine ausführliche Darstellung der hier nur im Abriss gezeichneten Territorial- und Behördengeschichte, die auch die wichtigste landesgeschichtliche Literatur nachweist, vgl.
J. Kloosterhuis: Fürsten, Räte, Untertanen. Die Grafschaft Mark, ihre lokale Verwaltung und die Regierung zu Kleve. In: Märker, 35, 1986, S. l ff.

Bestandslaufzeit
(1213) 1400-1816

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • (1213) 1400-1816

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