1.1.2.10.3. Hauptgericht Jülich
Das Gericht der Hauptstadt Jülich war bis 1697 Appellationsinstanz in civilibus für die Untergerichte des Herzogtums Jülich. Seitdem übte es die Gerichtsbarkeit nur noch über die Stadt und die zugehörigen Dörfer Broich und Stetternich aus. Als Kriminalgericht blieb es weiter für die anderen jülichschen Ämter bestehen. Die Akten, die zum Teil vermischt mit den städtischen Akten im Rathaus zu Jülich lagen, sind 1868 in das Staatsarchiv gelangt. Wenn auch sehr viele Prozeßakten nur fragmentarisch überliefert sind, so enthält dieser Bestand neben den Akten des Reichskammergerichts das reichhaltigste Material zur Rechtsgeschichte des 16. und 17. Jahrhunderts.
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.1. Landesarchive >> 1.1.2. Jülich-Berg >> 1.1.2.10. Gerichtsbehörden
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Object type
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