Kapitel

Der 22. Artickel. Wie nach auffnehmen der Zechen/ Gewercken sollen angegeben werden/ die Zechen mit Schichtmeistern bestalt/ Steiger und Schichtmeister entsetzt werden sollen.

Der 22. Artickel. Wie nach auffnehmen der Zechen/ Gewercken sollen angegeben werden/ die Zechen mit Schichtmeistern bestalt/ Steiger und Schichtmeister entsetzt werden sollen.

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Ursprung und Ordnungen der Bergwerge Inn Königreich Böheim, Churfürstenthum Sachsen, Ertzhertzogthum Österreich, Fürstenthumb Braunschweig und Lüneburgk, Graffschafft Hohenstein : Deren einstheils biß an hero noch nie in Druck ausgangen Alles mit vleis zusammen getragen Und was in jedem gehandelt auff Nachfolgendem Blat zu befindenn ...

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.10.2025, 14:26 MESZ

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