Sachakte

Reskript: Die Zeugengebühren der Gendarmen in Untersuchungssachen über ihre im Dienst gemachten Wahrnehmungen oder über eigene Denunzianten sollen wie hier aufgeführt vergütet werden (ein Überweisungsschreiben vom 8. Juli 1836 anbei)

Archivaliensignatur
E 3 A, 81/39

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.5 Strafrechtspflege, Peinliche Prozesse, Folter, Hinrichtungen
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1836 Juni 29

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1836 Juni 29

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