Sachakte
Reskript: Die Zeugengebühren der Gendarmen in Untersuchungssachen über ihre im Dienst gemachten Wahrnehmungen oder über eigene Denunzianten sollen wie hier aufgeführt vergütet werden (ein Überweisungsschreiben vom 8. Juli 1836 anbei)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 81/39
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.5 Strafrechtspflege, Peinliche Prozesse, Folter, Hinrichtungen
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1836 Juni 29
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1836 Juni 29