Sachakte

Jacobi; 21 Jahre alt (geb. 1805 in Karge, Großherzogtum Polen); Vater ist der Regierungsrat Jacobi zu Danzig; Stationen: Berlin (schon als Junge), Halle (1 1/2 Jahre, Stud. jur.); ohne Eignungs- und Abgangszeugnis Halle verlassen. In Halle wegen einem Duell in Untersuchung genommen und mit 8-tägiger Karzerstrafe belegt worden; zurück nach Berlin (8 Tage), nach Pommern (zu Verwandten, zu Eltern nach Danzig)

Enthält: 14. Dez. 1826, Schreiben an das Universitätsgericht zu Königsberg: Zur Zeit der Eröffnung der Untersuchung wegen Mitgliedschaft in landsmannschaftlichen Verbindungen hatte Jacobi die Universität mit dem Abgangszeugnis verlassen;
Er war Mitglied der "Pomerania". Sein Aufenthalt war unbekannt. Deshalb konnte seine Vernehmung nicht erwirkt werden. Eine Untersuchung bleibt vorbehalten;
Es wurde bekannt, dass Jacobi sich an die Universität zu Königberg gemeldet haben sollte. Das Universitätsgericht zu Halle bittet um Mitteilung;
31. Jan. 1827: Mitteilung über Jacobi ("Pomerania");
N. 92: War in Berlin ohne sich immatrikulieren zu lassen. Reiste wieder ab;
N. 146, Königsberg, 2. Febr. 1827.: Wird vom Universitätsrichter Enke als Denunziant bezeichnet und soll in Königsberg anwesend sein. Abgangszeugnis soll ausgefertigt werden. Jacobi soll Königsberg verlassen und zu seinem Vater nach Danzig ziehen;
Königsberg, 2. Febr. 1827: Im Gefolge der Requisition des Universitätsgerichtes zu Halle sollte er vernommen werden. Er hat sich bisher bei seinem Vater aufgehalten und erst ist erst seit kurzem zurückgekehrt;
Gibt zu, Mitglied der "Pommerania" in Halle gewesen zu sein. Sie hatte, wie er ausführte, keine politische Tenzdenz (Konstitution) und hatte nur den Zweck ein gesittetes Leben unter den Studierenden einzuführen und die Mitglieder der Verbindung zu unterstützen;
Im Aug. 1825 lässt er sich in die Verbindung aufnehmen. Er gibt noch weitere Erläuterungen zu seiner Mitgliedschaft in der "Pomerania";
N 172: Bemerkungen zum Protokoll vom 2. Febr. 1827, zu Königsberg durch Leonhardi, 25. Febr. 1827: 1. Angaben über den Verbindungsbesuch und Universitätsbesuch von Jacobi sind richtig;
2. Kein Abgangsdatum aus Halle (Anfang Aug. 1826) stimmt ebenfalls, obwohl das Abgangszeugnis vom 24. Juli 1826 datiert ist;
3. Bestrafung bedarf einer Berichtigung: a) wegen Sekundierens beim Duell erhielt Jacobi 8-tägige Karzerstrafe und Unterschrift des Consilii abeundi, b) wegen Verletzung des Fechtbodenreglements mit 2-tägiger Karzerstrafe belegt;
30. Apr. 1827: Gibt laut Protokoll vom 2. Febr. 1827 zu Königsberg zu, bis zu seinem Abgange Mitglied der landsmannschaftlichen Verbindung "Pommerania" gewesen zu sein. Ein halbes Jahr hat er die Charge eines Vorstehenden inne. Wird von den Mitgliedern bis zu seinem Abgange als Vorsteher bezeichnet. Wird mit Relegation bestraft;
8. Mai 1827: Rekurs wurde abgelehnt wie bei allen anderen. Mitteilung deshalb, damit Jacobi die Möglichkeit habe, woanders ein Studium aufzunehmen. Abgangszeugnis wurde für ihn ausgefertigt.

title of record
Untersuchungen gegen verbotene Verbindungen

Context
Rep. 5 Universitätsgericht >> 2. Universitätsgericht 1819-1944 >> 2.3 Verbindungswesen - Allgemeines und einzelne Verbindungen >> Untersuchungen gegen verbotene Verbindungen
Holding
Rep. 5 Universitätsgericht

Date of creation
1826-1827

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Last update
03.04.2025, 9:53 AM CEST

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Object type

  • Sachakte

Time of origin

  • 1826-1827

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