Kapitel

Das IX. Capitul. Wie die Unschuld eines Gefangenen zuerweisen seye

Das IX. Capitul. Wie die Unschuld eines Gefangenen zuerweisen seye

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Waldkirch, Johann Rudolf von. - Der Gerechte Folter-Banck, Das ist Eine Rechtliche und gründliche Anweisung und Undersuchung, Ob, Wie und Wann eine Christliche Obrigkeit, die verdächtigen Maleficanten, könne oder solle Peinlich befragen : Aus den bewährtesten Rechts-Lehreren, zum Nutzen jedermäniglichs, sonderheitlich aber deren Richtern, Examinatorn, Advocaten oder Procuratorn, die mit peinlichen Sachen zuthun haben, und aber Rechtlicher Wissenschafft hierinnen ermanglen

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.10.2025, 14:25 MESZ

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