Bestand
Reichskanzlei (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso
wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867,
keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung.
Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des
Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben
erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten
Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser
verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der
Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter
des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an.
Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger
Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen
Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen
Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen
Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers
seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes
zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt.
Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der
Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der
Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung
der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches
übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des
Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen.
Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts,
erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer
besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des
Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen
Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe.
Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung
einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des
Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des
Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes
wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg.
Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich
der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der
Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er
jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in
"Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war
jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur
Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem
Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte.
Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen
Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung
eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines
Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor.
Die
neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der
Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine
Dienstwohnung beziehen.
Bismarck erbat mit
Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur
Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte,
weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben
desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer
Kabinettsordre vom 18. Mai 1878.
Chef der
Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht
engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des
Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung
entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen
Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren
Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt
wurde.
Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei
nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr
desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der
Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der
Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten
Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den
Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten
der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von
ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und
stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25
Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes
reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran.
Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des
Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei
weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des
Reichskanzlers.
Mit dem Beginn des Ersten
Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des
Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung
"Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese
Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter
nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in
Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der
Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im
Hauptquartier war.
Um die fortgesetzten
Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und
der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich
Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein
ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung
installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über
die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten.
Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und
dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11.
Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt
der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die
Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9.
Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake.
Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie
Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und
mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht
mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch
als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der
Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß
auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte.
Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der
politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte
politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer
Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies
weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der
Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der
Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht
mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden
anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident.
Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der
Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der
Reichskanzlei
Die Reichskanzlei blieb wie in der
Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den
Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem
Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der
Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden
Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung
Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den
Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die
laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen
wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die
Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit
den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler
selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben
erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den
Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts
vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger
Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit
der Reichsressorts weiter lief.
ie Vorbereitung
der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer
Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem
Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler-
und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für
die Regierungsarbeit
Die notwendige Folge dieser
vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei
von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers
von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre
1931.
Formal waren der Reichskanzlei noch
verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die
Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder
der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden.
Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von
Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen
Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm -
darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des
Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also
vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur
Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur
Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der
Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten
zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach
dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und
Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das
Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie
ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt
nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und
Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des
Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur
noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich
verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das
Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler
u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat"
abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war
geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der
Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch
Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit
Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen
Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde.
Die
geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und
Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der
Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine
gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung
beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom
Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten
Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag,
zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg
gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des
Kabinetts - zustande kamen.
Die gestärkte Stellung
des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß
die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister
mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die
Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der
damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des
Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die
Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des
Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter
Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse
rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals
eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung"
zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei
mitgezeichnet.
Die zunehmende Arbeitsbelastung
Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des
Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte
dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den
Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2.
1938 statt
Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der
nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die
Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte,
zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei
angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und
aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag
beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen
Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim
Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im
Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die
Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem
Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler
immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch
allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die
vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private
Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht
unerheblich stärkte.
Eine neue Erweiterung ihres
Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das
Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten,
in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom
1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers"
umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des
Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller
Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B.
die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger
Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme
von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten,
Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die
Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und
Ordenswesen.
Dagegen wurden die politischen
Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch
die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei
erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis
dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der
Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit
der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und
Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der
Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der
Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche
und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und
der Reichskanzlei.
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Am Tage nach Errichtung der
Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im
Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als
Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat
Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor.
Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei"
beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung
des Auswärtigen Amtes.
Das Aktengut wurde in der
Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und
schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte
eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem
Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels
Fadenheftung zu einem Band formiert.
Diese
Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als
ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der
Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der
Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in
den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig
erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer
differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft
trat.
Der staatliche Neubeginn am 13. Februar
1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte
in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man
überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue
Akten an.
Der 30. Januar bedeutete in der
Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht
scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht
beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden
Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer
Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der
laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall,
führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der
Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt
wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im
allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden
erstmalig Stehordner benutzt.
Neben den in der
Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen
dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei
Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen
Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur
ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten.
Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt
mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der
Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie
der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem
Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen,
die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die
Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine
Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2.
Weltkrieges.
In anderen Fällen wurden Handakten
von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten
Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht
mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den
entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind
solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie
"Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe
"Auswärtige Angelegenheiten".
Einen anderen vom
Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten
der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts
Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten
wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des
Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr.
"Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von
Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne
Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und
sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des
Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt.
In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten
der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919
aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage
deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938
nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die
Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten
blieben in der Behörde.
Während des 2. Weltkrieges
wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in
das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in
die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10
Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt
in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete
es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde
beibehalten.
Neben dem ehem. Reichsarchivbestand
verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der
Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude
Wilhelmstraße gefunden wurden.
Die Mehrheit der
Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der
Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in
Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte,
lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen
Truppen beschlagnahmt wurden.
Über das Ministerial
Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die
zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer
Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in
das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort
lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende
Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen
Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet.
Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die
im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei
Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort
lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch
geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben
der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen
Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen
Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und
französischen Historikern bearbeitet wurde.
Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958
und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie
bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II.
Archivische Bearbeitung
Bei der vorläufigen
Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919
- 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus.
Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der
andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man
bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung
war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei
vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und
nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden.
Bei
der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die
übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der
Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden
hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen
des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen
Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund
mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der
Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler
unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der
alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu
bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht
unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros,
Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von
Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten,
Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen
an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In
jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung.
Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden
Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende
Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung
des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den
Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als
Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen
trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit
Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete
meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei
hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche
Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als
ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei
Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und
R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in
Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls
unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen
Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte
jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in
Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem
Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände
gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien,
die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um
handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem
Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen
laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c
usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der
Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern
kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert.
Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits
heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II
als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der
größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des
Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über
Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder
Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken
an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen,
Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von
Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit
der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen
"Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten
des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die
zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie
enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege,
Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und
Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über
diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen
Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um
Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche
lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten.
Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus
dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen
Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden
Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer
Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er
durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der
Anhang.
Die Karten und Pläne, die aus
konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im
Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II"
zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau
aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch
erschlossen.
Die Bestände des Zentralen
Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der
Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43
zusammengeführt.
Für die Akten der Reichskanzlei
aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor,
das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser
Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei"
(1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv
erarbeitetes Findbuch vor.
Zu den seit Januar 2005
mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten
der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im
September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die
Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther).
Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in
drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige
datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen.
Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere
Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs
kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage.
Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen
Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden
mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen.
Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch
ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren
Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft
aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der
Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung
jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und
Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ
aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer
Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung).
Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der
Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand"
wiederholt abgebildet.
Da die Bildung von Serien,
teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen
Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden
Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In
der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung
beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach
klassifiziert worden.
Im Zuge der Bearbeitung
konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten
Signaturen korrigiert werden.
Eine Überarbeitung
der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln
schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen
erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem
unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene
differenzierte Laufzeitfeld verschoben.
Zitierweise: BArch R
43/...
- Reference number of holding
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Bundesarchiv, BArch R 43
- Extent
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3951 Aufbewahrungseinheiten
- Language of the material
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deutsch
- Context
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Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Oberste Organe
- Related materials
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Literatur: Gregor Verlande, Wolfram Werner: Reichskanzlei (Bestand R 43). Analytisches Inventar, 4 Teilbände (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs Bd. 13), Koblenz 1984.
Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik. Hrsg. für die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften v. Karl Dietrich Erdmann [u.a.], für das Bundesarchiv v. Wolfgang Mommsen [u.a.]. 14 Bde. Boppard 1968-1990.
Akten der Reichskanzlei. Regierung Hitler 1933-1945. Hrsg. für die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften v. Konrad Repgen [u.a.], für das Bundesarchiv v. Hans Booms [u.a.]. Bd. 1 ff. Boppard 1983, München 1999 ff.
Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hrsg. von Heinz Boberach, München 1991/1995, Teil 1, S. 2-6, Teil 2, S. 1.
- Provenance
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Reichskanzlei, 1878-1945
- Date of creation of holding
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(1862) 1878-1945
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
16.01.2024, 8:43 AM CET
Data provider
Bundesarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Associated
- Reichskanzlei, 1878-1945
Time of origin
- (1862) 1878-1945