Urkunde

Johannes Hahnen pachtet auf 12 Jahre, beginnend mi

Regest: Johannes Hahnen pachtet auf 12 Jahre, beginnend mit dem 1. April 1768, die Fischerei im Windmüllersbruch zwischen der Nelsen- und der Roxmühle, jedoch nicht über die Mitte der Nette hinaus. Hierfür soll er jährlich 11 Reichstaler 20 Stüber entrichten unter Bürgschaft von Jan Dammer und Jakob Pascher. Jedem Unbefugten ist es untersagt, in dem Revier zu fischen, jedoch dürfen es die Berchtigten mit leeren Nachen befahren, dort auch torfen, waschen und wringen, soweit die Fische keinen Schaden erleiden. Wer diesen Bestimmungen zuwider handelt, soll bestraft werden und verpflichtet sein, dem Anpächter Schadenersatz zu leiste. Ausgefertigt J. R. Kohlen, Sekretär. Mitunterschrieben Dries Jeles, Jochim Berten und R. Wolters.

Archivaliensignatur
K/93
Formalbeschreibung
Original, Papier, zwei Bögen.

Kontext
Lobberich >> Urkunden
Bestand
D 5 Lobberich Lobberich

Laufzeit
1768 April 21

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 14:59 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1768 April 21

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