Urkunde
Johannes Hahnen pachtet auf 12 Jahre, beginnend mi
Regest: Johannes Hahnen pachtet auf 12 Jahre, beginnend mit dem 1. April 1768, die Fischerei im Windmüllersbruch zwischen der Nelsen- und der Roxmühle, jedoch nicht über die Mitte der Nette hinaus. Hierfür soll er jährlich 11 Reichstaler 20 Stüber entrichten unter Bürgschaft von Jan Dammer und Jakob Pascher. Jedem Unbefugten ist es untersagt, in dem Revier zu fischen, jedoch dürfen es die Berchtigten mit leeren Nachen befahren, dort auch torfen, waschen und wringen, soweit die Fische keinen Schaden erleiden. Wer diesen Bestimmungen zuwider handelt, soll bestraft werden und verpflichtet sein, dem Anpächter Schadenersatz zu leiste. Ausgefertigt J. R. Kohlen, Sekretär. Mitunterschrieben Dries Jeles, Jochim Berten und R. Wolters.
- Archivaliensignatur
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K/93
- Formalbeschreibung
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Original, Papier, zwei Bögen.
- Kontext
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Lobberich >> Urkunden
- Bestand
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D 5 Lobberich Lobberich
- Laufzeit
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1768 April 21
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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17.09.2025, 14:59 MESZ
Datenpartner
Kreisarchiv Viersen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1768 April 21