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WIr Carl der Sechste von Gottes Gnaden, Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien, zu Hispanien, Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien und Sclavonien [et]c. König. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, Steyr, Kärndten, Crain und Würtemberg, Graff zu tyrol [et]c. Entbieten allen und jeden, denen dieser Unser Kayserlicher offener Brieff vorkombt und nachfolgender massen angehet, Unser Kayserliche Gnad [et]c. Und fürgen denenselben sambt und sonders hiemit zuwissen, das, obwohlen auff verschiedenen hiebevor gehaltenen Reichs-Tägen, und sonsten weyland Unsere Glorwürdigste Vorfahren am Reich, Römische Kaysere und Könige mit deren Churfürsten, Fürsten und Ständen deß Heil. Römischen Reichs gutem zeitigem Rath und Vereinigung, Gesätz- und Ordnungen dahin außgehen lassen, daß keiner, von was für unter denen im Reich zugelassenen Glaubens-Bekandtnussen er auch seyn möge, den andern, so nicht seiner Religion ist, weniger aber die Blauben selbsten, mit Worten, lästerlichen Büchern, Schrifften, Schmühe-Karten, schimpfflichen Gedichten, Gemählden, Kupfferstichen, oder anderen dergleichen Erfindungen boßhafft- ohnbescheidener Weise angreiffen ... : Mit Urkund diß Brieffs, besiegelt mit Unserm auffgedrucktem Kayserl. Insiegel, der geben ist in Unser Stadt Wien den achtzehenden Julij Anno Siebnezehenhundert und fünffzehen, Unserer Reiche, deß Römischen im Vierten, deß Hispanischen im Zwölfften, deß Hungar- und böheimischen aber im Fünfften. Carl. Vt. Friderich Carl Gr. v. Schönborn. Adm Mandatum Sacrae Caesareae Majestatis proprium. E.F. v. Glandorff

Weitere Titel
WIr Carl der Sechste von Gottes Gnaden, Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien, zu Hispanien, Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien und Sclavonien [et]c. König. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, Steyr, Kärndten, Crain und Würtemberg, Graff zu tyrol [et]c. Entbieten allen und jeden, denen dieser Unser Kayserlicher offener Brieff vorkombt und nachfolgender massen angehet, Unser Kayserliche Gnad [et]c. Und fürgen denenselben sambt und sonders hiemit zuwissen, das, obwohlen auff verschiedenen hiebevor gehaltenen Reichs-Tägen
Karl VI.; Gottes Gnade; Römischer Kaiser; Kaiser; Mehrer; Reich; Deutschland; Spanien; Böhmen; Ungarn; Dalmatien; Kroatien; Slowenien; König; Erzherzog; Österreich; Herzog; Burgund; Steiermark; Kärnten; Krain; Württemberg; Graf; Tirol; Brief; Gnade; Reichstag; Vorfhar; Reich; Kurfürst; Fürst; Stand; Heiliges Römisches Reich; Rat; Vereinigung; Gesetz; Ordnung; Glaubensbekenntnis; Religion; Wort; Buch; Schrift; Schmähkarte; Gedicht; Gemälde; Kupferstich; Erfindung; Boßhafftigkeit; Angriff
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. VI,42 h-83 a
Maße
Satzspiegel 30,5 x 33,5 cm
Umfang
1 Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Blatt insertiert in Würzburger Mandat vom 27. Januar 1716 = BSB, Einbl. VI,42 h-83, "VOn Gottes Gnaden Wir Johann Philipp/ deß Heil. Röm. Reichs Fürst/ Bischoff zu Würtzburg/ und Hertzog zu Francken; Demnach Ihro Kayserl. Majestät wegen deß gegen die Religion in dem Heil. Römischen Reich beschehenden Schmehlens [et]c. folgendes Mandat allergnädigst haben erlassen ... Urkundlich unter hiervorgetrucktem Unserem Cantzley Secret-Insiegel Würtzburg den 27. Januarij 1716". - Ausstellungsdatum: Wien, 1715, 18. Juli
Ausst.: Karl
Erscheinungsjahr ermittelt aus Ausstellungsdatum
Verordnung: Verbot von Schmähschriften religiöser Art, Zensur

Schlagwort
Erlasse und Verordnungen / Weltliche Obrigkeit / Kirchlich-religiöser Bereich

Beteiligte Personen und Organisationen

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00098676-9
Letzte Aktualisierung
23.01.2026, 15:27 MEZ

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