Archivale
Vor den Bürgermeistern Dirich Berck und Johann Tack hat Johann Schottendreyer hier Arndt Endefinger verklagt um Gewalt so er ihn und seinem Hause angetan. Arndt ist verurteilt an den Kaick (Pranger) zu stehen und mit Ruten aus der Stadt gepeitscht zu werden. Johann Schott aber hat nicht den Voet by Kak gesat darum soll er mit seiner Frau außerhalb von Stadt und Gericht von Duisburg bleiben, bei Strafe so Arndt erlitten. Die Bürgermeister von Duisburg erklären, dass Jan Knippers seiner Z..... mit Urfehde entlassen ist. Im Wiederholungsfall seiner Vergehen soll man ihm sonder Gnade ein Ohr abschneiden. Daß als Scharfrichter von Magistratus angenommen ist Hans Vierhalter: folgen die Bestimmungen seiner jährlchen Emolumente.
Enthält: Duisburg Papier, gebrochener Bogen, notariell beglaubigter Extract aus einem alten Körbuch
- Reference number
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109 II
- Context
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Duisburg, Urkunden (alte Bezeichnung "Stadtarchiv") >> 1. Allgemeine Hoheits- und Verwaltungs-, Justiz- und Polizeisachen
- Holding
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1 Duisburg, Urkunden (alte Bezeichnung "Stadtarchiv")
- Date of creation
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1531 Montag nach Nativitatis
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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17.09.2025, 2:40 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1531 Montag nach Nativitatis