Sachakte
Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 2. Sept. 1735, wonach der Teilungsvertrag vom 22. Okt. 1731 rechtsgültig sei und der Appellant dem Appellaten 3000 Rtlr. zuzüglich Zinsen zu bezahlen habe. Gemäß dem Teilungsvertrag hatte der Appellat gegen die einmalige Zahlung von 3000 Rtlr. auf alle weiteren Ansprüche auf das Haus Issum zugunsten des Appellanten, der mit der ältesten Erbtochter des genannten Hauses verehelicht war, verzichtet. Im Gegenzug verpflichtete sich der Appellant, die Schulden und Pensionen des Hauses Issum allein zu bezahlen. Der Appellant focht den Erbvertrag wegen falscher Voraussetzung bei dessen Abschluß und wegen Täuschung durch den Appellaten, der verschwiegen habe, daß sein kleiner Sohn bereits verstorben war, an. Dem Appellaten ständen lediglich 2000 Rtlr. zu, die ihm gemäß Ehevertrag von 1729 für den Fall, daß seine Gattin kinderlos sterben sollte, an deren Erbgütern zuteil werden sollten. Bis zur Auszahlung dieser Geldsumme sollte der Appellat im Besitz des dafür verschriebenen Hauses Issum bleiben dürfen. Der Appellant hält diese Verschreibung des Hauses Issum für ungültig, da seine verstorbene Gattin als älteste Schwester der Maria Josepha einen besseren Anspruch auf das Haus Issum mit seiner Jurisdiktion (Latengericht, Jagd und Fischerei) gehabt habe. Auch der Appellat verweist auf die Ungültigkeit seines Ehevertrags, da seine verstorbene Gattin diesen in ihrem Testament von 1731, durch das sie ihn als Universalerben einsetzte, ausdrücklich annulliert habe. Der Teilungsvertrag von 1731 hingegen sei mit ihm als Universalerben seiner Gattin rechtskräftig errichtet worden. Der Appellant macht geltend, daß er 1731 von einer Verschuldung des Hauses Issum in Höhe von 16349 Rtlr. ausgegangen sei, wobei er 16020 Rtlr. Schulden übersehen habe. Der Verschuldung von insgesamt 32376 Rtlr. stehe ein tatsächlicher Wert des Guts Issum von etwa 12000 Rtlr. gegenüber.
Enthaeltvermerke: Kläger: Freiherr (Ludwig Lambert Lothar) von und zu Leerodt, Amtmann zu Heinsberg, namens seiner beiden Kinder von der am 3. März 1730 verstorbenen Maria Franziska von Dorth zu Issum, davon namentlich erwähnt Adolf von Leerodt, (Bekl.) Beklagter: Freiherr Franz Konrad Gumbert Ägidius von Hersel zu Bodenheim (Kr. Euskirchen), kurköln. Kämmerer und Amtmann der Stadt und des Amts Zülpich, Witwer der am 22. Okt. 1731 verstorbenen Maria Josepha Jakoba Johanna von Dorth zu Issum, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Jakob Zwierlein 1736 - Subst.: Lic. Johann Franz Wolff Prokuratoren (Bekl.): Lic. Weylach (1736) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurköln. Offizialat zu Köln 1732 - 1735 - 2. RKG 1736 - 1744 (1578 - 1742) Beweismittel: Auszug aus dem Ehevertrag von 1729 (Q 12). Verzeichnis der Einkünfte des Hauses Issum an Erbpacht, Mühlenpacht, Wegegeld etc. (Q 13). Aufstellung der Schulden von Haus und Gut Issum (Q 14). Erbteilungsvertrag von 1731 (Q 15). Verzeichnis der Gläubiger und Schulden (Q 17). Insinuationsgebühren (Q 21). Auszug aus dem Testament der Maria Josepha Jakoba Johanna von Dorth zu Issum, verheiratete von Hersel, von 1731 (Q 27). Urteil in Sachen Freiherr von Frentz namens seiner Gattin und als Vormund ./. Erben von Dorth zu Issum und Taxation des Hauses Issum (genaue Besitzauflistung) von 1687 (Q 42). Vergleich von 1578 über das Latengericht von Issum zwischen Johann von Palant zu Issum und dem Erzbischof von Köln (in Q 56). Urkunde des Werner von Dorth zu Vehof (Kr. Lüdinghausen), Erbherrn zu Issum, und der Margaretha Elisabeth von Tegelen von 1652 betr. Kaduzität des Lehnguts Bongart (in Q 56). Beschreibung: 9 cm, 479 Bl., lose; Q 1 - 40, 42 - 56, es fehlt Q 41*.
- Kontext
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Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
- Bestand
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AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
- Laufzeit
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1736 - 1744 (1578 - 1742)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 15:31 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 1736 - 1744 (1578 - 1742)