Archivale
König Wenzel gestattet dem Ulmer Stadtschreiber Heinrich Neithardt im Dorf Baustetten ("Bwsteten") [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] ein Gericht einzurichten und mit sechs oder acht Richtern, die er aus der Bauernschaft des Dorfes wählen kann, zu besetzen. Dieses Gericht darf nach dem Vorbild des Gerichts in Mietingen ("Mutingen") [Lkr. Biberach] über Frevel, Unzucht und Geldschulden im Dorf Baustetten urteilen.
- Archivaliensignatur
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A Urk., 2605
- Alt-/Vorsignatur
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1464 / 2
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Deutsch
Ausstellungsort: Frankfurt
Aussteller: König Wenzel
Überlieferung: Überliefert als Vidimus des Abtes Konrad von Wiblingen vom 27. August 1487 (A Urk. lfd. Nr. 2606)
Anmerkungen: Jahresanfang in der Datumszeile der Urkunde nach dem Weihnachtsstil. Deshalb muss diese auf das Jahr 1397 datiert werden, was sich auch im Einklang mit dem Itinerar König Wenzels befindet.
Datum: Geben zu/o/ Frannckfurt, 1398 (!), des sunabendes nach des hailligen Christs tage, vnnßer ryche des Behmischen in dem fu/e/nffvnnddryssigisten vnnd des Ro/e/mischen in dem zweyvnndzwenczigisten jauren.
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
- Laufzeit
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1397 Dezember 29.
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 13:15 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1397 Dezember 29.