Archivale

Klage der Cleopha von Flachsland, geborene von Herbstheim gegen Franz Ernst Böcklin von Böcklinsau, ihren Tochtermann, gerichtet an Direktor, Räte und Ausschüsse der Ritterschaft im Unterelsass, die halbe Mahlmühle und Ziegelscheuer zu Mackenheim betreffend: Die verstorbene Schwester der Klägerin, Maria Martha von Herbstheim, hatte unter dem 23. Februar 1671 vor dem Notar Johann Hermann testamentarisch festgelegt, dass alle ihre obrigkeitlichen Rechte in Mackenheim an den genannten Tochtermann, alle übrige Verlassenschaft, liegendes wie fahrendes Gut aber an ihre Schwester übergehen sollten, was der Beklagte jetzt so auslegt, als ob er auch das liegende Gut, also auch die von der Klägerin neu erbaute Mühle geerbt hätte. Bittet um einen Rechtsspruch. Lt. Dorsalvermerk am 5. Oktober 1674 präsentiert und lt. Unterschrift des Dr. H. H. Wieland innerhalb von Monatsfrist zu beantworten.

Archivaliensignatur
Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Nr. 10649
Umfang
2 Schr.
Bemerkungen
Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 759

Kontext
Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände >> 1 Angelegenheiten der Familie Boecklin >> 1.5 Ableben und Hinterlassenschaften >> 1.5.7 Weitere Personen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände

Laufzeit
3. September 1674

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
27.11.2025, 15:42 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 3. September 1674

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