Archivale
Klage der Cleopha von Flachsland, geborene von Herbstheim gegen Franz Ernst Böcklin von Böcklinsau, ihren Tochtermann, gerichtet an Direktor, Räte und Ausschüsse der Ritterschaft im Unterelsass, die halbe Mahlmühle und Ziegelscheuer zu Mackenheim betreffend: Die verstorbene Schwester der Klägerin, Maria Martha von Herbstheim, hatte unter dem 23. Februar 1671 vor dem Notar Johann Hermann testamentarisch festgelegt, dass alle ihre obrigkeitlichen Rechte in Mackenheim an den genannten Tochtermann, alle übrige Verlassenschaft, liegendes wie fahrendes Gut aber an ihre Schwester übergehen sollten, was der Beklagte jetzt so auslegt, als ob er auch das liegende Gut, also auch die von der Klägerin neu erbaute Mühle geerbt hätte. Bittet um einen Rechtsspruch. Lt. Dorsalvermerk am 5. Oktober 1674 präsentiert und lt. Unterschrift des Dr. H. H. Wieland innerhalb von Monatsfrist zu beantworten.
- Archivaliensignatur
-
Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Nr. 10649
- Umfang
-
2 Schr.
- Bemerkungen
-
Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 759
- Kontext
-
Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände >> 1 Angelegenheiten der Familie Boecklin >> 1.5 Ableben und Hinterlassenschaften >> 1.5.7 Weitere Personen
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände
- Laufzeit
-
3. September 1674
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
- 27.11.2025, 15:42 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 3. September 1674