Gliederung

Beirat für Menschen mit Behinderung

Der Beirat für Menschen mit Behinderung findet seine rechtliche Grundlage im Behindertengleich-stellungsgesetz NRW. Die Stadt Düsseldorf hat sich durch Satzung verpflichtet, diesen Beirat zu bilden. Er besteht überwiegend aus Mitgliedern, die von Behindertenorganisationen bestellt werden. Die Amtszeit des Beirates für Menschen mit Behinderung beträgt fünf Jahre. Die erste Sitzung des Beirates fand am 21. August 2008 statt.

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