Tektonik

C Fakultäten

Tektonikbeschreibung: Allgemeines: Die Universität gliederte sich seit ihrer Gründung in vier Fakultäten, von denen die Theologische, die Juristische und die Medizinische in dieser Rangfolge die "oberen Fakultäten" bildeten, zu denen die Artistenfakultät, seit dem 17. Jahrhundert als Philosophische Fakultät bezeichnet, hinzukam. Diese Rangverhältnisse verloren im 18. Jahrhundert weitgehend ihre Bedeutung. Die bis heute gebräuchliche Reihenfolge, in der die Fakultäten etwa im Vorlesungsverzeichnis oder auch in dieser Beständeübersicht aufgeführt werden, geht hierauf zurück. 1817 traten die Katholisch-theologische und die Staatwirtschaftliche (seit 1882: Staatswissenschaftliche) Fakultät und 1864 die Naturwissenschaftliche Fakultät hinzu.
Die Fakultäten bildeten keine autonomen Körperschaften und konnten weder Vermögensträger sein noch sich frei Satzungen geben. Ihre Leitung lag bei den Dekanen, deren Amtszeit ein halbes (Juristische und Medizinische Fakultät) oder ein ganzes Jahr (Theologische und Philosophische Fakultät) betrug. Der Dekan verwahrte Akten, Protokolle und Insignien, verwaltete die eingehenden Gelder, über die er jährlich Rechnung legte, und war für die Zensur der Fakultätsschriften zuständig. 1829 wurde die Leitung der Fakultätsangelegenheiten dem jeweiligen Senior übertragen, die Fakultätskassen wurden mit der Universitätshauptkasse vereinigt. 1831 wurde das Amt des Dekans wiederhergestellt und von den Ordinarien jährlich wechselnd in bestimmter Reihenfolge wahrgenommen. Seit 1912 waren auch die Extraordinarien, seit 1920 die Privatdozenten mit beschränkten Mitwirkungsrechten im "Fakultätskollegium" vertreten. Dieses wurde 1933 unter der Bezeichnung "Fakultätsrat" zu einem reinen Beratungsorgan ohne Beschlussrecht, der Dekan vom Rektor für die Dauer seines Amtes bestimmt.
1969 traten an die Stelle der sechs Fakultäten siebzehn Fachbereiche, die seit 1978 wieder die Bezeichnung Fakultäten trugen. Ihre Anzahl hat sich bis 2010 wie folgt verändert: 1978 Vereinigung der Fachbereiche Chemie und für Pharmazie zur Fakultät für Chemie und Pharmazie; 1992 Vereinigung der medizinischen Fakultäten; 1991 Gründung einer Fakultät für Informatik; 2001 Vereinigung der Philosophischen und der Geschichtswissenschaftlichen Fakultät zur Fakultät für Philosophie und Geschichte; 2002 Vereingung der Fakultäten für Physik und für Mathematik; 2002 Bildung der Fakultät für Informations- und Kognitionswissenschaften aus der Fakultät für Informatik und dem Psychologischen Institut.
2010 wurde die alte Fakultätsgliederung annähernd wiederhergestellt: Vereinigung der Fakultäten für Wirtschaftswissenschaft und Sozial- und Verhaltenswissenschaften zur Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, der Fakultät für Philosophie und Geschichte, der Neuphilologischen Fakultät und der Fakultät für Kulturwissenschaften zur Philosophischen Fakultät sowie der Fakultäten für Mathematik und Physik, für Chemie und Pharmazie, für Biologie, der Geowissenschaftlichen Fakultät und der Fakultät für Informations- und Kognitionswissenschaften zur Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät. Die neugebildeten Fakultäten gliedern sich in Fachbereiche, die in ihrer Zusammensetzung weitgehend den früheren Fakultäten entsprechen. Organe der Fachbereiche bzw. Fakultäten waren seit 1969 Fachbereichsversammlung und -konferenz als beratendes bzw. beschließendes Organ, der Dekan als deren Vorsitzender und die Studienkommission. Seit 2000 ist der Fakultätsvorstand bzw. das Dekanat Leitungsorgan der Fakultät, der Dekan mit einer Amtsdauer von vier, seit 2010 sechs Jahren dessen Vorsitzender.
Bemerkungen: Akten der Fakultäten wurden 1867 und in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg (Akten bis um 1830) archiviert. 1921 lehnte die Universitätsbibliothek die Übernahme weiterer Fakultätsakten wegen Raummangels ab und es kam erst seit 1967 zu weiteren Abgaben aus den Fakultätsregistraturen. Bei der jeweiligen Fakultät werden zunächst die Dekanatsregistraturen aufgeführt. Personalakten sowie die Unterlagen über die Verleihung akademischer Grade und akademische Prüfungen sind teils darin enthalten, teils bilden sie eigene Bestände. Nachdem von den Technischen Hochschulen seit 1899 der Grad eines Diplomingenieurs (Dipl. Ing.) vergeben wurde, wurde der Diplomgrad auch für andere naturwissenschaftliche, später auch wirtschafts-, sozial- und geisteswissenschaftliche Fachrichtungen eingeführt, in denen es bis dahin keine staatlichen Dienstprüfungen und daher nur die Promotion als erste Abschlussprüfung gegeben hatte. Unterlagen der Prüfungskommissionen für die staatlichen Dienstprügungen sind, soweit sie über das Universitätssekretariat bzw. die Fakultäten in das Archiv gelangten, im Abschnitt Bf "Prüfungsorgane" aufgeführt.

Context
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik)

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24.03.20232023, 9:31 AM CET

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