Tektonik
C Fakultäten
Tektonikbeschreibung: Allgemeines: Die Universität
gliederte sich seit ihrer Gründung in vier Fakultäten, von denen die Theologische, die
Juristische und die Medizinische in dieser Rangfolge die "oberen Fakultäten" bildeten,
zu denen die Artistenfakultät, seit dem 17. Jahrhundert als Philosophische Fakultät
bezeichnet, hinzukam. Diese Rangverhältnisse verloren im 18. Jahrhundert weitgehend
ihre Bedeutung. Die bis heute gebräuchliche Reihenfolge, in der die Fakultäten etwa im
Vorlesungsverzeichnis oder auch in dieser Beständeübersicht aufgeführt werden, geht
hierauf zurück. 1817 traten die Katholisch-theologische und die Staatwirtschaftliche
(seit 1882: Staatswissenschaftliche) Fakultät und 1864 die Naturwissenschaftliche
Fakultät hinzu.
Die Fakultäten bildeten keine autonomen Körperschaften und
konnten weder Vermögensträger sein noch sich frei Satzungen geben. Ihre Leitung lag
bei den Dekanen, deren Amtszeit ein halbes (Juristische und Medizinische Fakultät)
oder ein ganzes Jahr (Theologische und Philosophische Fakultät) betrug. Der Dekan
verwahrte Akten, Protokolle und Insignien, verwaltete die eingehenden Gelder, über die
er jährlich Rechnung legte, und war für die Zensur der Fakultätsschriften zuständig.
1829 wurde die Leitung der Fakultätsangelegenheiten dem jeweiligen Senior übertragen,
die Fakultätskassen wurden mit der Universitätshauptkasse vereinigt. 1831 wurde das
Amt des Dekans wiederhergestellt und von den Ordinarien jährlich wechselnd in
bestimmter Reihenfolge wahrgenommen. Seit 1912 waren auch die Extraordinarien, seit
1920 die Privatdozenten mit beschränkten Mitwirkungsrechten im "Fakultätskollegium"
vertreten. Dieses wurde 1933 unter der Bezeichnung "Fakultätsrat" zu einem reinen
Beratungsorgan ohne Beschlussrecht, der Dekan vom Rektor für die Dauer seines Amtes
bestimmt.
1969 traten an die Stelle der sechs Fakultäten siebzehn
Fachbereiche, die seit 1978 wieder die Bezeichnung Fakultäten trugen. Ihre Anzahl hat
sich bis 2010 wie folgt verändert: 1978 Vereinigung der Fachbereiche Chemie und für
Pharmazie zur Fakultät für Chemie und Pharmazie; 1992 Vereinigung der medizinischen
Fakultäten; 1991 Gründung einer Fakultät für Informatik; 2001 Vereinigung der
Philosophischen und der Geschichtswissenschaftlichen Fakultät zur Fakultät für
Philosophie und Geschichte; 2002 Vereingung der Fakultäten für Physik und für
Mathematik; 2002 Bildung der Fakultät für Informations- und Kognitionswissenschaften
aus der Fakultät für Informatik und dem Psychologischen Institut.
2010
wurde die alte Fakultätsgliederung annähernd wiederhergestellt: Vereinigung der
Fakultäten für Wirtschaftswissenschaft und Sozial- und Verhaltenswissenschaften zur
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, der Fakultät für Philosophie und
Geschichte, der Neuphilologischen Fakultät und der Fakultät für Kulturwissenschaften
zur Philosophischen Fakultät sowie der Fakultäten für Mathematik und Physik, für
Chemie und Pharmazie, für Biologie, der Geowissenschaftlichen Fakultät und der
Fakultät für Informations- und Kognitionswissenschaften zur
Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät. Die neugebildeten Fakultäten gliedern
sich in Fachbereiche, die in ihrer Zusammensetzung weitgehend den früheren Fakultäten
entsprechen. Organe der Fachbereiche bzw. Fakultäten waren seit 1969
Fachbereichsversammlung und -konferenz als beratendes bzw. beschließendes Organ, der
Dekan als deren Vorsitzender und die Studienkommission. Seit 2000 ist der
Fakultätsvorstand bzw. das Dekanat Leitungsorgan der Fakultät, der Dekan mit einer
Amtsdauer von vier, seit 2010 sechs Jahren dessen Vorsitzender.
Bemerkungen: Akten der Fakultäten wurden 1867 und in den Jahren vor dem Ersten
Weltkrieg (Akten bis um 1830) archiviert. 1921 lehnte die Universitätsbibliothek die
Übernahme weiterer Fakultätsakten wegen Raummangels ab und es kam erst seit 1967 zu
weiteren Abgaben aus den Fakultätsregistraturen. Bei der jeweiligen Fakultät werden
zunächst die Dekanatsregistraturen aufgeführt. Personalakten sowie die Unterlagen über
die Verleihung akademischer Grade und akademische Prüfungen sind teils darin
enthalten, teils bilden sie eigene Bestände. Nachdem von den Technischen Hochschulen
seit 1899 der Grad eines Diplomingenieurs (Dipl. Ing.) vergeben wurde, wurde der
Diplomgrad auch für andere naturwissenschaftliche, später auch wirtschafts-, sozial-
und geisteswissenschaftliche Fachrichtungen eingeführt, in denen es bis dahin keine
staatlichen Dienstprüfungen und daher nur die Promotion als erste Abschlussprüfung
gegeben hatte. Unterlagen der Prüfungskommissionen für die staatlichen Dienstprügungen
sind, soweit sie über das Universitätssekretariat bzw. die Fakultäten in das Archiv
gelangten, im Abschnitt Bf "Prüfungsorgane" aufgeführt.
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-
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik)
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24.03.20232023, 9:31 AM CET
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