Bestand

A Rep. 360 Jugendarrestanstalt Berlin (Bestand)

Vorwort: A Rep. 360 Jugendarrestanstalt Berlin

1. Behördengeschichte

Jugendarrest wurde erstmals im Oktober 1940 durch "Verordnung zur Ergänzung des Jugendstrafrechts (JugendarrestVO)" in das Jugendgerichtsgesetz aufgenommen. Als kurzfristige Maßnahme für wenige Tage (Freizeit- bzw. Kurzarrest, "Wochendkarzer") oder aber als Dauerarrest bis zu vier Wochen wurde der Jugendarrest für Jungen und Mädchen in der Jugendarrestanstalt Berlin vollzogen. Im Unterschied zu regulären Freiheitsstrafen wurde Jugendarrest nicht in das Strafregister eingetragen, da der Erziehungsgedanke stärker im Vordergrund stand als der Strafcharakter. Anwendung fand der Arrest bei Verfehlungen, die bisher mit Geldstrafe, Haft oder Gefängnis bis zu drei Monaten gesühnt worden waren. Jugendliche, die vermeintlich als schwerstkriminell angesehen wurden, sollten nicht mit Arrest bestraft werden. Der Jugendarrest durfte nicht in Räumen des regulären Strafvollzuges und nur nach Geschlechtertrennung vollzogen werden. Verstöße, die ein Jugendlicher im so genannten Wochendkarzer beging konnten damit geahndet werden, dass das gesamte Wochenende als nicht verbüßt erklärt wurde. Im Dauerarrest wurden Verstöße mit Entzug von Lesestoff oder Abschalten der Beleuchtung bestraft.

Der erste Standort der Jugendarrestanstalt war das Amtsgerichtsgefängnis in Lichterfelde, Söhtstraße 7-7a. Die durchschnittliche Belegung lag bei 75 männlichen und weiblichen Arrestanten.
1942 zog die Einrichtung in das Gefängnisgebäude des Amtsgerichts Neukölln in der Schönstedtstraße 17, in der sie mit kleinen Unterbrechungen bis 1988 verblieb. In den vierziger Jahren waren dort durchschnittlich 80 Jugendliche untergebracht.
1945 belegten jugendliche Arrestanten kurzzeitig einen ehemaligen Bunker in der Fichtestraße im Bezirk Kreuzberg.
Die Jugendarrestanstalt wurde von einem Jugendrichter geleitet und unterstand dem Strafvollzugsamt Berlin.

2. Bestandsgeschichte

Die Überlieferung der Jugendarrestanstalt aus der Zeit vor 1945 gilt als Kriegsverlust. Die im Bestand verwahrten Arrestanten-Akten der Jugendarrestanstalt Berlin wurden bei Erschließungsarbeiten aus dem Bestand A Rep. 341-02 Amtsgericht Berlin - Strafsachen herausgelöst.
Es handelt sich nur um Arrestakten einzelner Jugendlicher wegen Berufsschulversäumnisse.

Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs.

Insgesamt umfasst der Bestand 20 AE (0,30 lfm). Seine Laufzeit reicht von 1941 bis 1944.


Der Bestand wird wie folgt zitiert: Landesarchiv Berlin, A Rep. 360, Nr…..

3. Korrespondierende Bestände

LAB A Rep. 339 Landgericht Berlin
LAB A Rep. 341-02 Amtsgericht Berlin - Strafsachen
Barch R 3001 Reichsjustizministerium

4. Literatur- und Quellenverzeichnis

Dasch, Hans: Jugendarrest. In: Straftaten junger Menschen im vereinigten Berlin. Eine Bestandsaufnahme, hrsg. von Detlef Bischoff und Michael Matzke, Berlin 2001
Dreher, Dieter: Die Jugendarrestanstalt in Berlin. Standorte, Geschichte und Anekdoten, Manuskript Berlin 2002.
Meyer-Höger, Maria: Der Jugendarrest. Entstehung und Weiterentwicklung einer Sanktion, Baden-Baden 1998.




Berlin, im September 2011 Bianca Welzing-Bräutigam

Reference number of holding
A Rep. 360

Context
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 5 Justizverwaltung >> A 5.2 Justizeinrichtungen

Date of creation of holding
1941 - 1944

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28.02.2025, 2:13 PM CET

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1941 - 1944

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