Archivale
Bescheinigung eines Eigentums
Regest: Den Heiligenpflegern Sebastianus Ertzinger, Priester, Kaplan, und Erhart Wölflin, Bürger zu Rewtlingen, sind Herzog Ulrich von Wirtemberg als Selbverkäufer und Vogt, Bürgermeister und Gericht zu Waiblingen als Mitverkäufer gegen die genannten Heiligenpfleger um 600 fl rhein. Hauptguts und 30 fl jährl. Zins daraus, alle Jahr auf Sonntag Letare Halbfasten fällig, auf Ablösung verschrieben laut eines Briefes, den sie darum innehaben. Dieser Brief ist besiegelt mit den Insigeln des Herzogs Ulrich und der Stadt Waiblingen und gegeben zu Stutgarten auf Freitag nach Letare 1511. Die Heiligenpfleger verjehen (= erklären), daß an dem oben genannten Hauptgut dem Priester Gregorius Ziegler, Kaplan zu Rewtlingen, 100 fl und am jährl. Zins 5 fl zugehörig sind. Gregorius Ziegler und seine Erben können über die 100 fl Hauptgut, wenn gelöst wird, und über den Zins nach ihrem Belieben verfügen.
- Archivaliensignatur
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1159
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist weggemacht
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Rewtlingen
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Laufzeit
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1512 März 22, Montag nach Letare
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1512 März 22, Montag nach Letare