Archivale

Bescheinigung eines Eigentums

Regest: Den Heiligenpflegern Sebastianus Ertzinger, Priester, Kaplan, und Erhart Wölflin, Bürger zu Rewtlingen, sind Herzog Ulrich von Wirtemberg als Selbverkäufer und Vogt, Bürgermeister und Gericht zu Waiblingen als Mitverkäufer gegen die genannten Heiligenpfleger um 600 fl rhein. Hauptguts und 30 fl jährl. Zins daraus, alle Jahr auf Sonntag Letare Halbfasten fällig, auf Ablösung verschrieben laut eines Briefes, den sie darum innehaben. Dieser Brief ist besiegelt mit den Insigeln des Herzogs Ulrich und der Stadt Waiblingen und gegeben zu Stutgarten auf Freitag nach Letare 1511. Die Heiligenpfleger verjehen (= erklären), daß an dem oben genannten Hauptgut dem Priester Gregorius Ziegler, Kaplan zu Rewtlingen, 100 fl und am jährl. Zins 5 fl zugehörig sind. Gregorius Ziegler und seine Erben können über die 100 fl Hauptgut, wenn gelöst wird, und über den Zins nach ihrem Belieben verfügen.

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1159
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist weggemacht

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Rewtlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1512 März 22, Montag nach Letare

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1512 März 22, Montag nach Letare

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