Archivale

Zurückweisung eines Injurienvorwurfs

Enthält: Der nicht genannte Beklagte nimmt entsprechend dem ihm auferlegten Gerichtsbeschluss zu der von Henrich Kruchen gegen ihn erhobenen Klage wegen Injurien und Diffamierung Stellung. Die Beleidigungen seien nicht von ihm, sondern von Wilhelm von Delfft ausgesprochen worden, der deswegen schon öfters verklagt worden war. Er weist die Klage nach Form und Inhalt zurück. Weder seien Frageartikel eingereicht [für den Inquisitionsprozess], noch die Schmähungen formuliert worden. Außerdem sei die Sache zwei Jahre her und Wilhelm von Delfft - der damals anwesend war und hätte belangt werden können, inzwischen verstorben. Der Kläger solle also zuerst seine Artikel einbringen und für die bisher entstandenen Kosten einstehen. Ein Zusatz vom 15.5.1643 besagt, dass der Beklagte bei seinem Standpunkt blieb.

Archivaliensignatur
GerKer, 1026
Umfang
Schriftstücke: 1

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Laufzeit
1643

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1643

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