Archivale
Zurückweisung eines Injurienvorwurfs
Enthält: Der nicht genannte Beklagte nimmt entsprechend dem ihm auferlegten Gerichtsbeschluss zu der von Henrich Kruchen gegen ihn erhobenen Klage wegen Injurien und Diffamierung Stellung. Die Beleidigungen seien nicht von ihm, sondern von Wilhelm von Delfft ausgesprochen worden, der deswegen schon öfters verklagt worden war. Er weist die Klage nach Form und Inhalt zurück. Weder seien Frageartikel eingereicht [für den Inquisitionsprozess], noch die Schmähungen formuliert worden. Außerdem sei die Sache zwei Jahre her und Wilhelm von Delfft - der damals anwesend war und hätte belangt werden können, inzwischen verstorben. Der Kläger solle also zuerst seine Artikel einbringen und für die bisher entstandenen Kosten einstehen. Ein Zusatz vom 15.5.1643 besagt, dass der Beklagte bei seinem Standpunkt blieb.
- Archivaliensignatur
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GerKer, 1026
- Umfang
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Schriftstücke: 1
- Kontext
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Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
- Bestand
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Laufzeit
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1643
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1643