Urkunde
1.) Der Zehnt zu Sielen [Stadtteil von Trendelburg, Lkr. Kassel]; 2.) ein Viertel des Zehnts zu Eberschütz [Stadtteil von Trendelburg, Lkr. Kassel...
- Archivaliensignatur
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Urk. 14, 3457
- Alt-/Vorsignatur
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A I u, von Canstein sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Canstein, Nr. 1
- Formalbeschreibung
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Lehnsrevers
- Bemerkungen
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Belehnte/r: Rabe Friedrich und Philipp Ludwig von Canstein, Brüder, Söhne des verstorbenen Mordian von Canstein, beziehungsweise ihr Vormund Otto von Wolmeringhausen (Wolmerckhausen)
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Der Zehnt zu Sielen [Stadtteil von Trendelburg, Lkr. Kassel]; 2.) ein Viertel des Zehnts zu Eberschütz [Stadtteil von Trendelburg, Lkr. Kassel]; 3.) ein halber Hof zu Eberschütz; 4.) ein halber Hof zu Lamerden [Stadtteil von Liebenau, Lkr. Kassel]; 5.) die Hälfte von sieben Kotstätten zu Lamerden; 6.) ein Viertel eines Hofes zu Lamerden; 7.) ein Drittel des Gerichts zu Lamerden. Die Burg Canstein soll den Landgrafen von Hessen offen stehen, jedoch nicht gegen den Erzbischof von Köln und gegen den Grafen von Waldeck.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Otto von Wolmeringhausen
- Kontext
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Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe C >> Canstein, von
- Bestand
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Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
- Laufzeit
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1582 November 06
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1582 November 06