Akte
Beschwerde des fürstbishöflichen Richters zu Telgte wegen verspäteter Ratswahl
Enthält: Protestation des fürstbischöflichen Richters zu Telgte, daß die Bürgermeister die Ratswahl wider altes Herkommen nicht zu geziemender Zeit vorgenommen haben. Der Richter müsse aber im Interesse des Landesfürsten ein wachsames Auge darüber haben, daß die Wahl acht Tage nach dem Telgter Markt vorgenommen werde. Auch den Alderleuten, "welche von der Gemeinheit dependieren", müssen Sorge dafür tragen, daß keine Mängel bei der Wahl vorfallen. Die Bürgermeister müssen die Rechnung ablegen, insbesondere über die Verwendung der Nebenschatzung und was sie sonsten nebenbei empfangen. Die von ihnen zwei ersten eingesetzten Körgenossen dürfen sie nicht zum Nachteil der Gemeinheit dirigieren. Darüber haben sich die Alderleute zu verantworten. Der Notar hat hierüber die Bürgermeister zu vernehmen (Geschehen am 6. Okt. 1670). Der Beschluß des Rates darauf lautet: Wenn seit einigen Jahren nicht dem Herkommen nach verfahren worden sei, so liege dies an den Kriegszeiten, Einquartierungen und Krankheiten. Insbesondere sei einer der Bürgermeister und Kämmerer krankgelegen, dann habe der Landtag stattgefunden und die ausgeschriebene Personenschatzung, welche der eine Bürgermeister eintreibe, sei bisher nicht gezahlt worden. Die Einnahmen [des letzten Jahres] könne der Kämmerer nicht richtig nachweisen, ansonsten aber seien die Rechnungen beizeiten abgelegt. II C 1 h
- Archivaliensignatur
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Telgte A, 26
- Kontext
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Telgte A >> Stadtherrlichkeit und städtische Verwaltung >> Bürgermeister und Ratswahl
- Bestand
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Telgte A
- Laufzeit
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06.10.1670
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 15:21 MEZ
Datenpartner
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Akten
Entstanden
- 06.10.1670