Urkunde

Vor Ernst tor Mollen, geschworenem Richter zu Telg

Regest: Vor Ernst tor Mollen, geschworenem Richter zu Telgte (Telget) namens Heinrich von Schwarzburg (Swartzborch), Bischofs zu Münster und Administrators der Kirche zu Bremen, erklärt Bertold Bodynck, zwischen ihm und dem münsterischen Domherrn Wulff (Wulve) sei vereinbart worden, daß er, Bertold Bodynck, dem Domherrn Wulff einen Gegenwechsel und eine Geldsumme stelle, wofür er dann frei von allen Eigentumsrechten Wulffs sein solle. Jetzt beklagt sich Bertold Bodynck, er könne keinen Gegenwechsel zustande bringen oder Geld bekommen. Darum bittet er den Herrn Wulff, ihn weiterhin als einen vollschuldigen Mann nach Eigentumsrecht zu behalten. Dieser kommt der Bitte nach, und Bertold Bodyng verzichtet auf alle Ansprüche an Bodynges Erbe, auf dem geboren worden ist. Siegelankündigung des Richters, ‚ Zeugen: Goslinck von Schonebecke, Gograf zu Telgte, Cort Faber und Johann Fruchte, Bürger zu Telgte.

Archivaliensignatur
Telgte U Stadt Telgte Urkunden, 18b
Formalbeschreibung
Ausf.—Perg. 14,5 cm x 26 cm; anh. Sg. nur bruchstückhaft. Nach dem Rückvermerk liegt Bodings Erbe im Ksp. Telgte.
Bemerkungen
Datum: up den achten dach Petri et Pauli apostolorum LAV NRW W, B 104u Nr. 99 Domkap. Münster, Domkellnerei, früher Fstm. Münster, Städte - Telgte Nr. 16.

Kontext
Stadt Telgte Urkunden
Bestand
Telgte U Stadt Telgte Urkunden Stadt Telgte Urkunden

Laufzeit
1497 Juli 6

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Zugangsbeschränkungen
Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:36 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1497 Juli 6

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