Abschnitt

Tit. I. Von den Unter-Gerichten, und wie daselbst zu verfahren seye.

Tit. I. Von den Unter-Gerichten, und wie daselbst zu verfahren seye.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Fürstlich-Löwenstein-Wertheimische Verordnung, wornach sich sämtliche Gerichts-Stellen, wie auch die Partheyen und deren Anwälde und Advocaten bey Führung Gerichtlicher Processe in erster und zweyter Instanz hinkünftig zu richten haben : [Wertheim den 7ten Julii 1773]

Erschienen
1773 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:53 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1773 -

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