Abschnitt
Tit. I. Von den Unter-Gerichten, und wie daselbst zu verfahren seye.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Fürstlich-Löwenstein-Wertheimische Verordnung, wornach sich sämtliche Gerichts-Stellen, wie auch die Partheyen und deren Anwälde und Advocaten bey Führung Gerichtlicher Processe in erster und zweyter Instanz hinkünftig zu richten haben : [Wertheim den 7ten Julii 1773]
- Erschienen
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1773 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:53 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1773 -