Urkunde
Graf Johann zu Nassau, Herr zu Merenberg, bekundet die Aussöhnung zwischen dem Erzbischof Gerlach von Mainz und dem Grafen Johann dem Jungen zu Nassau und seiner Mutter Alheid, wonach aller Kampf beigelegt sein soll, die aufgesagten Burglehen wieder erteilt und die Gefangenen freigelassen werden sollen, weiter: wonach der Graf auf seine früheren Geldansprüche an das Erzstift verzichtet, der Erzbischof zum Ersatz jedoch ihm 3500 kleine Goldgulden zu zahlen verspricht und zwar 1500 Gulden an den von dem Aussteller, dem Propst Niklaus von St. Viktor und dem Ritter Heidenrich von Elkerhausen zu bestimmenden Orten und Tagen, während 2000 auf den Rheinzoll zu (Ober)Lahnstein angewiesen werden, wo der Graf 1 alten Turnos vom Fuder Wein und anderer Kaufmannsware nach Verhältnis erheben soll als gewönlich ist uff dem Rine zu nemen.
- Archivaliensignatur
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                170 I, U 577
 
- Formalbeschreibung
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                Ausfertigung, Pergament, Siegel 3, 5, 6 stärker beschädigt, die übrigen erhalten
 
- Bemerkungen
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                Vigener, Regesten I 349 n. 1571
 
- Sonstige Erschließungsangaben
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                Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. der Aussteller, 2. Götz von Hanau, Komtur zu Prozelten, 3. Andres von Bruneck, Domherr zu Mainz, 4. Niklaus Propst von St. Viktor zu Mainz, 5. Heidenrich von Elkerhausen, 6. Ulrich von Kronberg Vitztum, Ritter, (7). Widekint von Hohenfels.- Siegel nicht bei sich.- 7. Johann von Kranenstein.
 
- Kontext
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                Nassau-Oranien: Urkunden >> 14. Jahrhundert >> 1351-1375 >> 1362
 
- Bestand
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                170 I Nassau-Oranien: Urkunden
 
- Laufzeit
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                1362 Dezember 23
 
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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                        17.06.2025, 14:08 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1362 Dezember 23
 
        
     
             
        
     
        
    