Bestand

Nordelbisches Jugendwerk (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Evangelische Jugendarbeit in Deutschland fing bereits im 19. Jahrhundert an. Doch wurde sie bis in die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg weitgehend von privaten Vereinen getragen, die in unterschiedlichem Maße mit Kirchengemeinden verknüpft waren. Erst nach dem Ersten Weltkrieg wurde die evangelische Jugendarbeit von den Landeskirchen institutionalisiert. So wurde in der Landeskirche Schleswig-Holsteins 1921 Wilhelm Christiansen als erster Landesjugendpfarrer berufen. In der Landeskirche Hamburg wurde im gleichen Jahr Gotthold Christoph Donndorf als Landesjugendpfarrer berufen und ein Kirchliches Jugendamt errichtet. Das Jugendamt wurde 1937 als Landesjugendpfarramt weitergeführt.
Bis nach dem Zweiten Weltkrieg hing in Schleswig-Holstein das Amt am jeweiligen Pastor, und der Sitz befand sich dementsprechend an seinem Dienstsitz in der jeweiligen Kirchengemeinde. Erst der Landesjugendpfarrer Otto von Stockhausen konnte durchsetzen, dass das Landesjugendpfarramt ein eigenes Gebäude am Koppelsberg erhielt, das im Laufe der Jahre zum Mittelpunkt der landeskirchlichen Jugendarbeit in Schleswig-Holstein ausgebaut wurde. Dabei kam ihm zu Hilfe, dass die Vorbesitzer, das Ehepaar Moll, das Gelände an eine gemeinnützige Einrichtung verkaufen wollte.
In Hamburg wurde 1948 die Evangelische Jugend Hamburg als Jugendverband anerkannt und von der Landeskirche und der britischen Besatzungsmacht gefördert.
Mit der Vereinigung der Landeskirchen zur Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche 1977 ergaben sich organisatorische Änderungen. Es wurde ein Nordelbisches Jugendwerk gebildet, das neben dem Jugendpfarramt den NE Jugendausschuss, die NE Jugendvertretung und die NE Konferenz der Kirchenkreis-Jugendpfarrämter umfasste. Gemeinhin wird jedoch die Bezeichnung ‚Nordelbisches Jugendpfarramt’ für die ganze Einrichtung verwendet. Sie ist zwar eine Verkürzung, gibt aber durchaus richtig wieder, dass das Jugendpfarramt den Schwerpunkt innerhalb des Jugendwerks bildet.
Das Landesjugendpfarramt Hamburg wurde - bei voller Bestandswahrung - aufgegliedert in eine Arbeitsstelle des nordelbischen Jugendpfarramts und in das Jugendpfarramt des Kirchenkreises Alt-Hamburg. Die Jugendverbandsaufgaben bei der Evangelischen Jugend Hamburg (EJH) nahmen die Mitarbeiter beider Jugendpfarrämter weiterhin gemeinsam wahr.
1983 wurde das Jugendpfarramt in sieben Arbeitsbereiche aufgeteilt.
Die Arbeit des Jugendwerks wurde durch die ‚Ordnung für das Nordelbische Jugendwerk’ vom 5. Juni 1985 (GVOBl. 1985, S. 129) geregelt. Danach war das Jugendwerk eine unselbstständige Einrichtung der NEK und zugleich ein Jugendverband mit öffentlicher Anerkennung nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz. Der Jugendausschuss entwickelte die Leitlinien der Jugendarbeit und stellte den Haushalt für das Jugendwerk auf. Die Jugendvertretung repräsentierte die Jugend in den Kirchenkreisen und sicherte so die Mitwirkung der kirchlichen Jugend an überregionalen Fragen und Aufgaben. Die Konferenz der Jugendpfarrämter sorgte entsprechend für eine Mitwirkung der Jugendpfarrämter. Wie oben erwähnt, bildete jedoch das Jugendpfarramt den Schwerpunkt, weil es die Umsetzung der Leitlinien und die Entwicklung der überregionalen Angebote betrieb.

Reference number of holding
31.4.16 Nordelbisches Jugendwerk

Context
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 3 Dienste und Werke >> 31 Dienste und Werke der Landeskirchen >> 31.4 Frauen und Männer, Jugend und Alter

Other object pages
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Last update
07.04.2025, 12:26 PM CEST

Data provider

This object is provided by:
Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Bestand

Other Objects (12)