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Vertrag über Landabtrettungen
Enthält: Vertrag zwischen Henricus Carabyn, den Vormündern von seinen noch unmündigen Kindern - Henricus Syberichs und Laurentins Frisch - sowie seinem Eidam Paulus van Metz namens dessen Frau einerseits und seinem Sohn Petrus Carabyn und dessen Frau Anna Catharina Straus andererseits: (1) In Anbetracht der zahlreichen Schulden des Vaters - an die verwitw. Verwalterin Byll 50 Reichstaler , die hiesigen Kreuzarmen 50 Reichstaler , die Erben von Pastor Mullers 40 Reichstaler , Vicarius Gehlen 50 Reichstaler plus weitere 30 Reichstaler , die hiesigen Genaspen-Armen 25 Reichstaler , die Erben Seipmans bzw. Arnoldus v. Berg 100 Reichstaler , die Armen ex cassa 20 Reichstaler , die Wirtz-Bruderschaft 30 Reichstaler - tritt der Vater (bzw. Vormünder und Eidam) an den Sohn Peter ab: von den 16 Morgen Land, die er leibzuchtweise besitzt, 4 Mg . , wovon 5 V2 Viertel zehntfrei sind, gelegen zwischen Commerden sowie Wilhelm Venedey und Verwalterirr Byll, 1 1/2 Morgen , zehntbar, an der Fuskaul bei Joes. Haesen und neben Godefridus v. Berg, 4 1h Morgen , zehntbar, an der Bellinghover Mühle bei Jacobus Hover und neben Gerardus ltzen. (2) Dafür sollen die Eheleute (Petrus Carabyn und Anna Catharina Straus) diese Schuld von 395 Reichstaler übernehmen und binnen Jahresfrist abtragen oder dafür Unterpfand stellen. (3) Der Vater tritt seinem Sohn Petrus und seiner verheirateten Tochter Maria Josepha Carabyn je 1 Morgen Land zur Heirat ab unter der Voraussetzung, daß seine anderen vier Kinder ebenfalls 1 Morgen Ackerland bei der Heirat bekommen. Die von der Leibzucht noch übrigen 10 Morgen soll der Sohn für den Vater beackern. (4) Der Vater räumt dem Sohn Petrus die in der Brückstraße gelegene Behausung mit Scheuer und Stallung ein unter der Bedingung, daß er dort bis Lebensende freie Wohnung und Kost genießt, aber, soweit seine Kräfte es zulassen, bei der Haus- und Feldarbeit mithilft. (5) Das zum Ackerland gehörende bewegliche Gut sowie das Vieh soll an den Sohn Petrus käuflich abgegeben und das Geld zur Bezahlung der Schulden verwandt werden.
- Reference number
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E1 A 172/74
- Former reference number
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Vorl. Nr.: 414
172/74
- Context
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Urkunden >> Rathausarchiv
- Holding
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E1 A Urkunden
- Date of creation
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12. März 1757
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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17.09.2025, 2:54 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 12. März 1757