Sachakte

Anweisung: Alle Hofgerichts-Advokaten haben ihre Substituten anzuweisen, das bei ihrer Abwesenheit die Botenmeister bei der Annahme von hofgerichtlichen Verfügungen unbedingt zu bezahlen sind

Archivaliensignatur
E 3 A, 80/8

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.5 Advokaten, Notare, Richter, Schöffen, Scharfrichter
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1829 August 27

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1829 August 27

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