Archivale

Holzschuherstiftungsordnung 1521

Enthält:
Ordnung der Holzschuherstiftung, in der Fassung von 1521.
Insgesamt 28 Artikel.
Zitat aus dem Testament Berthold Holzschuhers, wonach 1500 Gulden Ewiggeld für die Familie angelegt werden sollen.
Regelungen der Stiftungspflegschaft: Der Pfleger soll nicht identisch mit dem Familienältesten sein. Pflicht zur jährlichen Rechnungslegung.
Erwähnt eine Urkunde Papst Sixtus' (IV.) von 1474.
Pfleger ist derzeit Paulus Holzschuher.
Die Schlüssel zu der Truhe mit dem Testament Bertholds und den Urkunden über Seelgeräte, sowie einem Buch über Jahrtagsstiftungen haben derzeit Franz Holzschuher bei den Zwölfbrüdern und Lazarus Holzschuher am Weinmarkt.
Der Pfleger muss Nürnberger Bürger und hier wohnhaft sein.
Vom Stiftungsgeld werden nur Männer versorgt.
Außen in Blei:
Communicirt per H. Tob. Tucher.

Archivaliensignatur
E 49/II Nr. 1204
Sonstige Erschließungsangaben
Indexbegriff Person: Holzschuher, Berthold

Indexbegriff Person: Holzschuher, Franz

Indexbegriff Person: Holzschuher, Lazarus

Indexbegriff Person: Holzschuher, Paulus

Indexbegriff Person: Tucher, Tobias

Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Familie allgemein

Kontext
Holzschuher/Akten und Rechnungen
Bestand
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen

Indexbegriff Sache
Holzschuherstiftung
Stiftungsordnung
Testament
Ewiggeld
Stiftungspfleger
Schlüsselherren
Rechnungslegung
Truhe
Seelgerät
Jahrtagsstiftung
Bürgerrecht
Wohnrecht
Indexbegriff Ort
Weinmarkt
Zwölfbrüder bei den

Laufzeit
1521

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
05.06.2025, 13:01 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1521

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