Archivale
Holzschuherstiftungsordnung 1521
Enthält:
Ordnung der Holzschuherstiftung, in der Fassung von 1521.
Insgesamt 28 Artikel.
Zitat aus dem Testament Berthold Holzschuhers, wonach 1500 Gulden Ewiggeld für die Familie angelegt werden sollen.
Regelungen der Stiftungspflegschaft: Der Pfleger soll nicht identisch mit dem Familienältesten sein. Pflicht zur jährlichen Rechnungslegung.
Erwähnt eine Urkunde Papst Sixtus' (IV.) von 1474.
Pfleger ist derzeit Paulus Holzschuher.
Die Schlüssel zu der Truhe mit dem Testament Bertholds und den Urkunden über Seelgeräte, sowie einem Buch über Jahrtagsstiftungen haben derzeit Franz Holzschuher bei den Zwölfbrüdern und Lazarus Holzschuher am Weinmarkt.
Der Pfleger muss Nürnberger Bürger und hier wohnhaft sein.
Vom Stiftungsgeld werden nur Männer versorgt.
Außen in Blei:
Communicirt per H. Tob. Tucher.
- Archivaliensignatur
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E 49/II Nr. 1204
- Sonstige Erschließungsangaben
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Indexbegriff Person: Holzschuher, Berthold
Indexbegriff Person: Holzschuher, Franz
Indexbegriff Person: Holzschuher, Lazarus
Indexbegriff Person: Holzschuher, Paulus
Indexbegriff Person: Tucher, Tobias
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Familie allgemein
- Kontext
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Holzschuher/Akten und Rechnungen
- Bestand
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E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
- Indexbegriff Sache
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Holzschuherstiftung
Stiftungsordnung
Testament
Ewiggeld
Stiftungspfleger
Schlüsselherren
Rechnungslegung
Truhe
Seelgerät
Jahrtagsstiftung
Bürgerrecht
Wohnrecht
- Indexbegriff Ort
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Weinmarkt
Zwölfbrüder bei den
- Laufzeit
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1521
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
- Letzte Aktualisierung
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05.06.2025, 13:01 MESZ
Datenpartner
Stadtarchiv Nürnberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1521