Buchbeitrag

Bauleitplanung

Der Begriff der Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) definiert. Er umfasst die vorbereitende Bauleitplanung durch Flächennutzungspläne und die verbindliche Bauleitplanung durch Bebauungspläne. Beide Planarten dienen zusammen der Vorbereitung und Lenkung der baulichen Nutzung in den Gemeinden. Sie werden nach einem vom BauGB vorgegebenen Verfahren von der Gemeindevertretung bzw. dem Stadtrat beschlossen. An den Bebauungsplan als Satzung sind sowohl die Grundeigentümer als auch die Baugenehmigungsbehörden gebunden. Der Flächennutzungsplan hat nur behördeninterne Wirkung, Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Sprache
Deutsch

Klassifikation
Landschaftsgestaltung, Raumplanung

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Schmidt-Eichstaedt, Gerd
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
ARL - Akademie für Raumforschung und Landesplanung
(wo)
Hannover
(wann)
2018

Handle
URN
urn:nbn:de:0156-5599136
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:44 MEZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Buchbeitrag

Beteiligte

  • Schmidt-Eichstaedt, Gerd
  • ARL - Akademie für Raumforschung und Landesplanung

Entstanden

  • 2018

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