Urkunde

Vor dem Offizial zu Münster bekennt Gottschalck zur Westen, münsterscher Bürger, als jetziger Eigentümer des Hauses des verstorbenen Jasper Rokener und seiner Frau Stine bzw. nachher des Herman Volckering und Henrich Walraven in Münster auf der Hörster Straße zwischen dem alten Gasthaus - nun Johan Bredenpoill - und dem Hause des Henrich Trave, für sich und seine abwesende Frau Anna Dyckhauß, nachdem der verstorbenen Peter Hackfurth, Vikar an der Kollegiatskirche St. Martini zu Münster, nachfolgend das Kloster Bentlage von 1553-1640 im Besitz einer jährlich auf Andreas fälligen Rente von 2 1/2 Reichstalern aus dem genannten Haus und Hof gewesen sind, dass er vom 30. November 1641 ab diese Rente püntklich bezahlen wird, zur Sicherheit verunterpfändet er all seine Güter. Der Notar Hermannus Bordewick schreibt und unterschreibt, das große Siegel des Hofes - mit kleinem Rücksiegel - wird angehängt. Zeugen: Hermannus Nierman und Johannes Mißingh, Diener der Siegelkammer.

Bemerkungen
Die Urkunden von 1552 November 29 (Rentverschreibung) und 1578 Juli 12 (Übertragung an Bentlage) werden eingerückt
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellort: im Wohnhof des Offizials gelegen auf dem Domhof zu Münster

Kontext
Kloster Bentlage - Urkunden >> 11. 1626 bis 1650
Bestand
B 206u Kloster Bentlage - Urkunden

Laufzeit
1641 Mai 25

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:51 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1641 Mai 25

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