Urkunde
Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, beurkundet gütlichen Vergleich ("bericht und täding") in Streit zwischen Dr. theol. Konrad Distel, Prior des Karmeliterklosters in Ravensburg, für den Konvent gegen Märk Frick von Lengenweiler über einen Hof in Lengenweiler. Die Parteien sowie Fricks Bruder Hans von Waldhausen, der wegen seiner Erbanwartschaft am Leiherecht (Lehenschaft) des Hofs ein Interesse an der Sache hat, haben in die Schlichtung eingewilligt. Der Aussteller hebt die bisher in der Sache geführten Prozesse auf, erklärt den beiderseitigen Widerwillen für abgetan und entscheidet, daß beide Parteien ihre Kosten selber tragen. Der über den streitigen Hof errichtete Lehenbrief wird inseriert und bestätigt. Darin bekennt Hans Frick an Martini (11.11.) 1452, daß er von Prior Johannes Mangne und dem Konvent der Karmeliter zu Ravensburg als Erblehen den Hof erhalten hat, den früher Steinbach ("Stainbach") bewirtschaftet hat. Er darf den Hof nicht "zerschlaitzen", muß ihn vielmehr "samenhaftig" umtreiben. Jährlich zu Martini entrichtet er nach Ravensburg 15 Scheffel Fesen, 8 Scheffel Hafer, je 2 Strichen Erbsen und Bohnen, 37 ß d, 7 Hühner und 120 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Die Beliehenen müssen die zu Hof gehörenden Gebäude instandhalten und gegebenenfalls wieder aufbauen, wenn sie durch Kriegseinwirkung oder sonst abgehen. Der Aussteller erkennt, daß die Gebrüder Märk und Hans Frick den Hof zu den genannten Bedingungen weiter nutzen dürfen, und fügt folgende Bestimmungen hinzu: Sie dürfen Holz nur als Brennholz bzw. zum Eigenbedarf des Hofs schlagen und benötigen dazu die Einwilligung von Prior und Konvent. Auch darf der Prior für die Zwecke des Klosters Holz aus dem Hof holen, soweit es das Gut "erliden" mag. Wenn die Frick Zins und Hubgeld nicht zahlen, fällt der Hof heim, und es haben auch ihre Nachkommen keine Rechte mehr daran. Für das widerrechtlich gefällt Holz ("von des ungehows wägen") soll Märk Frick Ersatz leisten. Zur Entscheidung darüber ernennt jede Partei zwei ehrbare Männer.
- Archivaliensignatur
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1033
- Alt-/Vorsignatur
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fasc. 028 n. 03
10161
- Maße
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48,9 x 67,4 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Weingarten
Aussteller: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Empfänger: Dr. theol. Konrad Distel, Prior des Karmeliterklosters in Ravensburg
Siegler: Aussteller (Sekretsiegel)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
- Kontext
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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
- Indexbegriff Person
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Burgau, Hartmann von; Abt von Weingarten
Distel, Konrad; Theologe, Prior
Frick, Hans
Frick, Märk
Mangne, Johannes, Prior
Steinbach
Weingarten, Hartmann von Burgau; Abt
- Indexbegriff Ort
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Lengenweiler : Esenhausen, Wilhelmsdorf RV
Lengenweiler : Esenhausen, Wilhelmsdorf RV; Einwohner
Ravensburg RV
Ravensburg RV; Karmeliterkloster, Prior und Konvent
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Waldhausen = Ober- und Unterwaldhausen RV; Einwohner
Weingarten RV
- Laufzeit
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1503 Februar 16 (am nechsten dornstag nach sant Vallentins des hailigen byschofs tag)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
- 21.11.2025, 14:28 UTC
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1503 Februar 16 (am nechsten dornstag nach sant Vallentins des hailigen byschofs tag)